Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte in der Pflege
Aufbauend auf den Richtlinien der §§ 43b, 53b SGB XI sieht der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen zwingend vor, dass Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildung mit einem Stundenanteil von mindestens 16 Lerneinheiten absolvieren müssen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert wird.
Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert.
Mit der Teilnahme an unserer Aufbauschulung können Sie dieser Verpflichtung nachkommen und berechtigt zur weiteren Ausübung der Tätigkeit als Betreuungskraft.
Inhalte
Diese zweitägige Fortbildung ist speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Betreuungskräften zugeschnitten.
In diesem Seminar haben die Teilnehmerinnen die Möglichkeit, sich mit Kollegen aus anderen Einrichtungen über ihre eigenen Erfahrungen und verschiedenste Themen auszutauschen und ihre berufliche Praxis zu reflektieren. Sie erhalten von uns praxisbezogene Hinweise und Anregungen für die tägliche Betreuungsarbeit, dazu zählen z.B. Themen wie Biografiearbeit/Erinnerungsarbeit, Einzel- und Gruppenaktivierung, Sinnesanregungen, Gedächtnistraining, Kreatives Gestalten wie malen, basteln, vorlesen, musizieren und tanzen.
Dies und die Vermittlung von aktuellem Wissen, unterstützt die Teilnehmerinnen bei der optimalen Tagesgestaltung in der Praxis und hilft sich aktiv mit der Rolle als Betreuungskraft auseinanderzusetzen.
Veranstaltungs-Code | FB24-483162-52982437 |
Veranstaltungsort:
88410 Bad Wurzach
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: 11.10.2024 - 12.10.2024
2 Tage, jeweils von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
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