Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
"Schulung von Beauftragten Personen gem. Kapitel 1.3 ADR"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war MORAVIA Akademie.
Hier finden Sie alle Kurse von MORAVIA Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Für am Transport von Gefahrgut beteiligte Personen(ehem. Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)
Inhalte
Gut zu wissen
Gemäß Abschnitt 1.3.1 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, je nach Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar und sind laut Bußgeldkatalog mit 500,00 Euro zu ahnden. Diese Schulungsnachweise können von der zuständigen Behörde eingefordert werden, auch wenn Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist.
Zielgruppe:
Beauftragte und sonstige, an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen, die einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Gefahrgutrecht abdecken müssen, wie z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal das für die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader, sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligte Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR-Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR sind
Schulungsnachweis
Schulungsbescheinigung gem. ADR / GGVSEB, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie bei Bedarf.
Seminargebühr für offene Seminare
Im Preis sind enthalten: • Seminarunterlage • Schulungsbescheinigung gem. ADR / GGVSEB, Sicherheitspass nach Bedarf • begrenzte Teilnehmerzahl (max. 25 Personen) für besseren Lernerfolg • komplette Bewirtung der Teilnehmer (Tagungsgetränke, 2 Kaffeepausen, mittags Menü oder Lunchbuffet inkl. 1 Softgetränk).
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Schulung von Beauftragten Personen gem. Kapitel 1.3 ADR"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war MORAVIA Akademie.
Hier finden Sie alle Kurse von MORAVIA Akademie.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Für am Transport von Gefahrgut beteiligte Personen(ehem. Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)
Inhalte
- ADR / GGVSEB
- Ausführungen der mitzuführenden Begleitpapiere
- richtiges Ausfüllen eines Beförderungspapiers
- mitzuführende Ausrüstungsgegenstände
- Versandstücke
- Bezettelung
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Verladung und Ladungssicherung
- Fallbeispiele aus der Praxis für die Praxis
- Das neue ADR 2017
Gut zu wissen
Gemäß Abschnitt 1.3.1 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, je nach Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar und sind laut Bußgeldkatalog mit 500,00 Euro zu ahnden. Diese Schulungsnachweise können von der zuständigen Behörde eingefordert werden, auch wenn Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist.
Zielgruppe:
Beauftragte und sonstige, an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen, die einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Gefahrgutrecht abdecken müssen, wie z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal das für die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader, sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligte Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR-Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR sind
Schulungsnachweis
Schulungsbescheinigung gem. ADR / GGVSEB, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie bei Bedarf.
Seminargebühr für offene Seminare
Im Preis sind enthalten: • Seminarunterlage • Schulungsbescheinigung gem. ADR / GGVSEB, Sicherheitspass nach Bedarf • begrenzte Teilnehmerzahl (max. 25 Personen) für besseren Lernerfolg • komplette Bewirtung der Teilnehmer (Tagungsgetränke, 2 Kaffeepausen, mittags Menü oder Lunchbuffet inkl. 1 Softgetränk).
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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