Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Eine Hubarbeitsbühne (Arbeitsbühne, Hebebühne, Hubsteiger, Steiger) ist ein Gerät mit einer Plattform und einem hydraulischen oder elektromechanischen Antrieb; sie hat einen Ein- und Ausstieg, meist im Bodenbereich. Die Bühnen arbeiten mit unterschiedlicher Mechanik je nach Zielsetzung z. B. über einen bewegbaren Arm, eine Scherenkonstruktion oder einen senkrechten Mast. Zur Vermeidung von Gefahren für die Bediener sind die Hubarbeitsbühnen jährlich durch eine befähigte Person / Sachkundigen zu prüfen. Bei gewerblich eingesetzten Hubarbeitsbühnen ist eine jährliche Sicherheitsüberprüfung nach DGUV Grundsatz 308-002 + 003 (BGG 945 + 945-1) Prüfbuch für Hebebühnen (früher UVV-Prüfung genannt) nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften in Verbindung mit dem Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) Vorschriften und DIN-Normen vorgeschrieben.
- Rechtliche Grundlagen
- Herstellerangaben
- Prüfpersonal
+ Voraussetzungen
+ Befähigte Person / Sachkundiger
+ Haftung
- Normen und Verordnungen
+ BetrSichV
+ DIN EN 280
+ DGUV Grundsatz 308-002 + 003 (BGG 945 u. BGG945-1)
+ TRBS 1201, 1203 und 2111
- Technik einer Hubarbeitsbühne
+ Mechanik
+ Hydraulik
+ Elektrotechnik
- Prüfungen
+ DGUV Grundsatz 308-002 + 003 (BGG 945 u. BGG945-1)
+ Prüffristen
+ Durchführung
+ Auswertung
- Dokumentation
- Kennzeichnung
- Abschlussprüfung (theoretisch und praktisch)
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Eine Hubarbeitsbühne (Arbeitsbühne, Hebebühne, Hubsteiger, Steiger) ist ein Gerät mit einer Plattform und einem hydraulischen oder elektromechanischen Antrieb; sie hat einen Ein- und Ausstieg, meist im Bodenbereich. Die Bühnen arbeiten mit unterschiedlicher Mechanik je nach Zielsetzung z. B. über einen bewegbaren Arm, eine Scherenkonstruktion oder einen senkrechten Mast. Zur Vermeidung von Gefahren für die Bediener sind die Hubarbeitsbühnen jährlich durch eine befähigte Person / Sachkundigen zu prüfen. Bei gewerblich eingesetzten Hubarbeitsbühnen ist eine jährliche Sicherheitsüberprüfung nach DGUV Grundsatz 308-002 + 003 (BGG 945 + 945-1) Prüfbuch für Hebebühnen (früher UVV-Prüfung genannt) nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften in Verbindung mit dem Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) Vorschriften und DIN-Normen vorgeschrieben.
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+ Voraussetzungen
+ Befähigte Person / Sachkundiger
+ Haftung
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+ BetrSichV
+ DIN EN 280
+ DGUV Grundsatz 308-002 + 003 (BGG 945 u. BGG945-1)
+ TRBS 1201, 1203 und 2111
- Technik einer Hubarbeitsbühne
+ Mechanik
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+ DGUV Grundsatz 308-002 + 003 (BGG 945 u. BGG945-1)
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- Kennzeichnung
- Abschlussprüfung (theoretisch und praktisch)
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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