Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Vorstellung der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Wichtige Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen
Was ändert sich für Fachbetriebe nach WHG?
Stellt die AwSV höhere technische Anforderungen als die bisherigen Länderverordnungen (VAwS)?
Was ändert sich bei den Betreiberpflichten?
Gibt es Bestandsschutz für Altanlagen?
Was ändert sich bei der Prüfpflicht?
Inwieweit werden Biogas - und JGS-Anlagen jetzt vom Wasserrecht erfasst?
Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 01.08.2017 in Kraft! Die AwSV gilt bundesweit und ersetzt die aktuell gültigen Verordnungen der Bundesländer (VAwS).
Mit diesem Wechsel ergeben sich mehrere Änderungen, sowohl für den Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen als auch für WHG -Fachbetriebe.
Gemäß der AwSV hat der WHG-Fachbetrieb bspw. nun sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt.
In unserem Seminar ?Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - Fortbildung? stellen wir Ihnen die neue AwSV vor und gehen dabei insbesondere auch auf die Neuerungen ein. Mit dieser Veranstaltung kommen Sie der Fortbildungspflicht nach.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
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Wichtige Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen
Was ändert sich für Fachbetriebe nach WHG?
Stellt die AwSV höhere technische Anforderungen als die bisherigen Länderverordnungen (VAwS)?
Was ändert sich bei den Betreiberpflichten?
Gibt es Bestandsschutz für Altanlagen?
Was ändert sich bei der Prüfpflicht?
Inwieweit werden Biogas - und JGS-Anlagen jetzt vom Wasserrecht erfasst?
Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 01.08.2017 in Kraft! Die AwSV gilt bundesweit und ersetzt die aktuell gültigen Verordnungen der Bundesländer (VAwS).
Mit diesem Wechsel ergeben sich mehrere Änderungen, sowohl für den Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen als auch für WHG -Fachbetriebe.
Gemäß der AwSV hat der WHG-Fachbetrieb bspw. nun sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt.
In unserem Seminar ?Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - Fortbildung? stellen wir Ihnen die neue AwSV vor und gehen dabei insbesondere auch auf die Neuerungen ein. Mit dieser Veranstaltung kommen Sie der Fortbildungspflicht nach.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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