Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Viele Arbeitgeber sind nicht oder nicht mehr bereit, tarifvertragliche Bindungen einzugehen. Das klassische System des Flächentarifs wird gerade in Fragen der Vergütung und der Arbeitszeit als zu starr und nicht betriebsbezogen wahrgenommen. Gerade hier, aber auch an zahlreichen anderen Stellen, bestehen aber besonders weitgehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Auch ohne Tarifvertrag können daher in vielen Bereichen, die anderenorts durch Tarifvertrag geregelt sind, betriebliche Regelungen durch Betriebsvereinbarungen geschaffen werden, die den Wirkungen tariflicher Regelungen gleichkommen. Voraussetzung ist ein engagierter Betriebsrat, der bereit ist, die Mitbestimmung auch in diesen oft umkämpften und schwierigen Bereichen aktiv wahrzunehmen.
Auf den Punkt: In diesem Seminar zeigen wir, wie auch trotz Tarifunwilligkeit oder Tarifflucht des Arbeitgebers wertvolle betriebliche Regelungen erreicht werden können. Neben den hierfür besonders relevanten Mitbestimmungsrechten zeigen wir Wege auf, wie der Betriebsrat strategisch vorgehen kann, damit keine Schutzlücken entstehen und eine zumindest tarifähnliche Situation geschaffen wird.
Tariflose Betriebe und Tarifverträge
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Viele Arbeitgeber sind nicht oder nicht mehr bereit, tarifvertragliche Bindungen einzugehen. Das klassische System des Flächentarifs wird gerade in Fragen der Vergütung und der Arbeitszeit als zu starr und nicht betriebsbezogen wahrgenommen. Gerade hier, aber auch an zahlreichen anderen Stellen, bestehen aber besonders weitgehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Auch ohne Tarifvertrag können daher in vielen Bereichen, die anderenorts durch Tarifvertrag geregelt sind, betriebliche Regelungen durch Betriebsvereinbarungen geschaffen werden, die den Wirkungen tariflicher Regelungen gleichkommen. Voraussetzung ist ein engagierter Betriebsrat, der bereit ist, die Mitbestimmung auch in diesen oft umkämpften und schwierigen Bereichen aktiv wahrzunehmen.
Auf den Punkt: In diesem Seminar zeigen wir, wie auch trotz Tarifunwilligkeit oder Tarifflucht des Arbeitgebers wertvolle betriebliche Regelungen erreicht werden können. Neben den hierfür besonders relevanten Mitbestimmungsrechten zeigen wir Wege auf, wie der Betriebsrat strategisch vorgehen kann, damit keine Schutzlücken entstehen und eine zumindest tarifähnliche Situation geschaffen wird.
Tariflose Betriebe und Tarifverträge
- Geltung von Tarifverträgen im Betrieb
- Betriebe mit und ohne Tarifbindung
- Tarifvorrang und Konkurrenz zu Betriebsvereinbarungen
- Fälle erzwingbarer Mitbestimmung
- Mitbestimmung in Fragen des Entgelts und bei betrieblichen Entgeltordnungen
- Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen
- Regelungen bei nicht erzwingbarer Mitbestimmung
- Formulararbeitsverträge und Einzelfallabweichung
- Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
- Anwendung nur einzelner tariflicher Regelungen
- Gesamtzusage und betriebliche Übung
- Günstigkeitsprinzip und Günstigkeitsvergleich
- Geltungsdauer der Tarifverträge nach Verbandsaustritt
- Wechsel des Arbeitgeberverbands
- Zulässigkeit und Folgen des Wechsels in sogenannte OT-Mitgliedschaften
- Wirksamkeit eines Blitzaustritts
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