Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Alpintec GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Dazu gehören die Durchführung von Gefährdungsermittlungen sowie Unfallschutzbelehrungen. Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist ein weiterer Kernpunkt des Kurses. Anspruchsvolle Zugangstechniken sowie komplexe Rettungsvarianten sind die Bestandteile des praktischen Trainings.
Voraussetzungen
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Alpintec GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Dazu gehören die Durchführung von Gefährdungsermittlungen sowie Unfallschutzbelehrungen. Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist ein weiterer Kernpunkt des Kurses. Anspruchsvolle Zugangstechniken sowie komplexe Rettungsvarianten sind die Bestandteile des praktischen Trainings.
Voraussetzungen
- Zulassungsvoraussetzungen Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter:
- Die/der AnwärterIn muss mindestens 21 Jahre alt sein.
- Die/der AnwärterIn muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von einer von der DGUV ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
- Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
- Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 2 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 2 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
- Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum Aufsichtsführenden müssen mindestens 12 Monate liegen.
- Es müssen mindestens 250 Tage Einsatzerfahrung in der Qualifikation als Höhenarbeiter Level 2 nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt ausschließlich das Nachweisbuch „Persönlicher Nachweis Seilunterstützer Höhenzugang“ des FISAT.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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