Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Betriebe, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instandsetzen, reinigen und stilllegen, müssen Fachbetriebe nach § 62 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sein. Betriebe, die die Dichtheit und Funktionsfähigkeit solcher Anlagen überwachen, fallen ebenfalls unter diese Regelung. Sie sind Fachbetrieb, wenn Sie über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen und die Eignung zum Fachbetrieb nach § 62 Abs. 1 WHG von einem akkreditierten Unternehmen festgestellt wurde. Am ersten Tag wird das geforderte Grundlagenwissen vermittelt, während im fachspezifischen Teil (zweiten Tag) insbesondere auf die Gewerke im Bereich Behälter und Heizölberbraucheranlagen eingegangen wird.
- Fachbetriebe nach § 62 WHG: Voraussetzungen, Überwachung, AwsV
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und untergesetzliches Regelwerk
- Technische Regeln Wasser (TRWs DWA)
- Bauartzulassung und Eignungsfeststellung
- AwSV
- LAU- und HBV-Anlagen
- Rohrleitungen
- Arbeitsschutzrecht
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Explosionsgefährdete Bereiche
- Altöllagerung
- Wasserrechtliche Genehmigungsgrundlagen, Anzeigepflicht (landesspezifisch)
- Baurechtliche Genehmigungsgrundlagen
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Betriebe, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instandsetzen, reinigen und stilllegen, müssen Fachbetriebe nach § 62 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sein. Betriebe, die die Dichtheit und Funktionsfähigkeit solcher Anlagen überwachen, fallen ebenfalls unter diese Regelung. Sie sind Fachbetrieb, wenn Sie über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen und die Eignung zum Fachbetrieb nach § 62 Abs. 1 WHG von einem akkreditierten Unternehmen festgestellt wurde. Am ersten Tag wird das geforderte Grundlagenwissen vermittelt, während im fachspezifischen Teil (zweiten Tag) insbesondere auf die Gewerke im Bereich Behälter und Heizölberbraucheranlagen eingegangen wird.
- Fachbetriebe nach § 62 WHG: Voraussetzungen, Überwachung, AwsV
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und untergesetzliches Regelwerk
- Technische Regeln Wasser (TRWs DWA)
- Bauartzulassung und Eignungsfeststellung
- AwSV
- LAU- und HBV-Anlagen
- Rohrleitungen
- Arbeitsschutzrecht
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Explosionsgefährdete Bereiche
- Altöllagerung
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