Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
"Bewerbungscoaching"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Gegenstand der Maßnahmen nach § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB III sowie § 16 Absatz 1 SGB II
ist die Konzeption und Durchführung Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt
unter Einsatz verschiedenster Ansätze.
Um eine marktnahe Schulung der Teilnehmer zu gewährleisten, können und sollen auch Kooperationsbetriebe
beteiligt werden, in denen Teile
- der Feststellung der beruflichen Kenntnisse,
- der praktischen Kenntnisvermittlung und
- Erprobung
erfolgen.
Diese Betriebe werden nach den individuellen Bedarfen der Teilnehmer vom Auftragnehmer akquiriert. Die Gesamtverantwortung
verbleibt beim Auftragnehmer.
Teile der Maßnahme, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen die Dauer von vier Wochen nicht übersteigen.
Dabei sind ein flexibler Einstieg und eine auf die individuellen Belange der Teilnehmer abgestimmte Leistung sicher zu stellen.
- Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Durch die Teilnahme an solchen Maßnahmen sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt und durch Vermittlung bzw. Erweiterung
der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten die Eingliederungsaussichten der Teilnehmer verbessert werden.
Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert und gefördert werden.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Bewerbungscoaching"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Gegenstand der Maßnahmen nach § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB III sowie § 16 Absatz 1 SGB II
ist die Konzeption und Durchführung Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt
unter Einsatz verschiedenster Ansätze.
Um eine marktnahe Schulung der Teilnehmer zu gewährleisten, können und sollen auch Kooperationsbetriebe
beteiligt werden, in denen Teile
- der Feststellung der beruflichen Kenntnisse,
- der praktischen Kenntnisvermittlung und
- Erprobung
erfolgen.
Diese Betriebe werden nach den individuellen Bedarfen der Teilnehmer vom Auftragnehmer akquiriert. Die Gesamtverantwortung
verbleibt beim Auftragnehmer.
Teile der Maßnahme, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen die Dauer von vier Wochen nicht übersteigen.
Dabei sind ein flexibler Einstieg und eine auf die individuellen Belange der Teilnehmer abgestimmte Leistung sicher zu stellen.
- Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Durch die Teilnahme an solchen Maßnahmen sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt und durch Vermittlung bzw. Erweiterung
der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten die Eingliederungsaussichten der Teilnehmer verbessert werden.
Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert und gefördert werden.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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