Personenbeförderung in Hildesheim
Fortbildungen zum thema Personenbeförderung stellen für Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit dar, sich arbeitsspezifisch weiterbilden zu lassen und gleichzeitig ihre Karriereaussichten zu verbessern. Fortbildungen eignen sich ebenfalls wunderbar, um gegebenenfalls neue berufliche Kontakte zu knüpfen. In der Stadt Hildesheim bieten sich Interessierten eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Personenbeförderungsschein, unter anderem in Marketing und Buchhaltung, in Controlling, Gesundheitswesen und Vertrieb. Verschiedene Anbieter halten Fortbildungen als Tageskurse sowie als mehrtägige Veranstaltungen bereit und mit etwas Glück lässt sich in Hildesheim schnell die passende Weiterbildung finden. Die Stadt liegt im Bundesland Niedersachsen und ist gleichzeitig eines von neun Oberzentren der Region. Teilnehmer einer Fortbildung zum Thema Personenbeförderung erwarten in der Stadt ein gut ausgebautes Straßen- und Verkehrswegenetz, moderne Einkaufsmöglichkeiten, Hotels, Bars und Restaurants sowie jede Menge Kunst und Kultur. Geschichtlich hat Hildesheim ebenfalls viel zu bieten, berühmt geworden ist die Stadt unter anderem durch den Hildesheimer Mariendom, an dessen Mauern ein über 1000 Jahre alten Rosenstock wächst.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Personenbeförderungsschein wird offiziell als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bezeichnet. Der P-Schein wird immer dann benötigt, wenn man gewerblich Menschen befördern möchte. Also zum Beispiel im Taxi oder Krankenwagen.
Voraussetzungen für den P-Schein
Wer einen Personenbeförderungsschein erhalten möchte, muss seine Qualifikation und seine Verantwortung, bei der Beförderung von Fahrgästen nachweisen. Darüber hinaus wird Ortskunde und gesundheitliche Eignung gefordert. Jedoch werden unterschiedliche Anforderungen der Ortskunde gestellt, je nachdem ob man den P-Schein für Taxifahren oder andere Zwecke einsetzt. Der P-Schein gilt fünf Jahre lang und kann danach verlängert werden; das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Des Weiteren muss die die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B mindestens zwei Jahre vorliegen. Um den Schein zu machen, muss man folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag bei der Führerscheinstelle
- Personalausweise oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten zur Fahreignung und Sehkraft
- Führungszeugnis
- Evtl. Ortskundenachweis
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