Personenbeförderung in Magdeburg
In Magdeburg, der Hauptstadt von Sachsen-Anhalt, sind unter anderem zahlreiche Unternehmen aus Technologie, Gesundheitswirtschaft sowie Maschinen- und Anlagenbau vertreten. Der Bildungsmarkt, z.B. im Bereich Personenbeförderungsschein, ist dementsprechend vielfältig. Neben kleinen und mittelständischen Firmen haben auch bedeutende nationale und internationale Konzerne einen Unternehmensstandort in Magdeburg eröffnet. Da die Stadt an der Elbe sowie an zwei bedeutenden Kanälen liegt, ist sie mit ihrem Binnenhafen ein wichtiger Logistik- und Handelsort. Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung runden das vielseitige Angebot an Arbeitsplätzen ab.
Möchten Sie sich als Quereinsteiger in eine völlig neue Branche einarbeiten, wollen Sie Ihren bisherigen Aufgabenbereich erweitern oder möchten Sie lernen, was sich in Ihrer Branche verändert hat? Dann ist eine Weiterbildung zum Thema Personenbeförderung in Magdeburg genau das Richtige! In Präsenz- und Online-Seminaren vertiefen Sie Ihr Fachwissen oder lernen völlig neue Bereiche kennen. Damit steigern Sie Ihre Chancen am Arbeitsmarkt in Magdeburg enorm. Eine Fortbildung im Bereich Personenbeförderungsschein liest sich nicht nur gut im Lebenslauf, sondern vermittelt Ihnen auch wertvolles Wissen und neue Fähigkeiten.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Personenbeförderungsschein wird offiziell als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bezeichnet. Der P-Schein wird immer dann benötigt, wenn man gewerblich Menschen befördern möchte. Also zum Beispiel im Taxi oder Krankenwagen.
Voraussetzungen für den P-Schein
Wer einen Personenbeförderungsschein erhalten möchte, muss seine Qualifikation und seine Verantwortung, bei der Beförderung von Fahrgästen nachweisen. Darüber hinaus wird Ortskunde und gesundheitliche Eignung gefordert. Jedoch werden unterschiedliche Anforderungen der Ortskunde gestellt, je nachdem ob man den P-Schein für Taxifahren oder andere Zwecke einsetzt. Der P-Schein gilt fünf Jahre lang und kann danach verlängert werden; das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Des Weiteren muss die die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B mindestens zwei Jahre vorliegen. Um den Schein zu machen, muss man folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag bei der Führerscheinstelle
- Personalausweise oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten zur Fahreignung und Sehkraft
- Führungszeugnis
- Evtl. Ortskundenachweis
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