Personenbeförderung in Bochum
Mit über 15.000 Unternehmen verschiedenster Größe sorgt Bochum für vielfältige Strukturen und Kursen zum Thema Personenbeförderung in der Wirtschaft. Besonders die mittelständischen Unternehmen gelten als Motoren der Zukunft. Die führenden Branchen im Ruhrgebiet sind Produktion, Dienstleistung, Handel und Handwerk. Sie sorgen für ein relativ hohes Beschäftigungsniveau in Bochum.
Viele neue Arbeitsplätze und hervorragende Karriereoptionen werden sich künftig auch in den noch wachsenden, innovativen Technologiefeldern ergeben. Das liegt an der starken Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Bochum ist ein bedeutender Hochschulstandort. Die Ruhr-Universität und acht weitere Hochschulen bilden mehr als 50.000 Studierende aus. Aber auch viele weitere Schulen und Akademien bieten zahlreiche Angebote für die passende Fortbildung, z.B. im Bereich Personenbeförderung.
Aktuell plant die Stadt eine Strategie, um sich bis zum Jahre 2030 vom bisherigen Ruf einer Arbeiterstadt zur Zukunftsmetropole des Ruhrs für Technologie, Dienstleistung und Hochschulen zu entwickeln. Eine Weiterbildung zum Thema Personenbeförderung lohnt sich in jedem Fall, um mit der Entwicklung in Bochum Schritt halten zu können und erfolgreich durchzustarten.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Personenbeförderungsschein wird offiziell als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bezeichnet. Der P-Schein wird immer dann benötigt, wenn man gewerblich Menschen befördern möchte. Also zum Beispiel im Taxi oder Krankenwagen.
Voraussetzungen für den P-Schein
Wer einen Personenbeförderungsschein erhalten möchte, muss seine Qualifikation und seine Verantwortung, bei der Beförderung von Fahrgästen nachweisen. Darüber hinaus wird Ortskunde und gesundheitliche Eignung gefordert. Jedoch werden unterschiedliche Anforderungen der Ortskunde gestellt, je nachdem ob man den P-Schein für Taxifahren oder andere Zwecke einsetzt. Der P-Schein gilt fünf Jahre lang und kann danach verlängert werden; das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Des Weiteren muss die die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B mindestens zwei Jahre vorliegen. Um den Schein zu machen, muss man folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag bei der Führerscheinstelle
- Personalausweise oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten zur Fahreignung und Sehkraft
- Führungszeugnis
- Evtl. Ortskundenachweis
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