Personenbeförderung in Würzburg
Würzburg ist eine traditionsreiche Universitätsstadt, ein starker Wirtschaftsstandort und wichtiger Bildungsstandort, z.B. im Bereich Personenbeförderungsschein. Mehr als 80.000 Menschen arbeiten in der kreisfreien Stadt und zwar hauptsächlich im Dienstleistungssektor. Die Medienbranche ist ein Wirtschaftszweig der Würzburg besonders prägt. Viele der Studierenden an Würzburgs Hochschulen und der 1402 gegründeten Julius-Maximilians-Universität entscheiden sich dazu, in der Stadt zu bleiben und hier zu arbeiten.
Um mit der rasanten technischen Entwicklung und dem Fortschritt auf allen Gebieten immer Schritt zu halten, sind Seminare und Fortbildungen im Bereich Personenbeförderungsschein für eigentlich alle Arbeitnehmer, nicht nur in Führungspositionen unumgänglich. Weiterbildung ist der Schlüssel zum Erfolg. Daher ist das Angebot für Seminare und Fortbildungen im Raum Würzburg sehr groß. Vergleichen Sie die Seminare zur Weiterbildung in unterschiedlichen Branchen und von zahlreichen Instituten auf unserer Webseite. Finden Sie die beste Weiterbildung zum Thema Personenbeförderung in Würzburg, die Sie persönlich in Ihrer Karriere weiterbringen wird!
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Personenbeförderungsschein wird offiziell als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bezeichnet. Der P-Schein wird immer dann benötigt, wenn man gewerblich Menschen befördern möchte. Also zum Beispiel im Taxi oder Krankenwagen.
Voraussetzungen für den P-Schein
Wer einen Personenbeförderungsschein erhalten möchte, muss seine Qualifikation und seine Verantwortung, bei der Beförderung von Fahrgästen nachweisen. Darüber hinaus wird Ortskunde und gesundheitliche Eignung gefordert. Jedoch werden unterschiedliche Anforderungen der Ortskunde gestellt, je nachdem ob man den P-Schein für Taxifahren oder andere Zwecke einsetzt. Der P-Schein gilt fünf Jahre lang und kann danach verlängert werden; das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Des Weiteren muss die die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B mindestens zwei Jahre vorliegen. Um den Schein zu machen, muss man folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag bei der Führerscheinstelle
- Personalausweise oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten zur Fahreignung und Sehkraft
- Führungszeugnis
- Evtl. Ortskundenachweis
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