Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Kiel
Kiel, die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein, gehört mit knapp 250.000 Einwohnern zu den 30 größten Städten Deutschlands. Die nördlichste Großstadt Deutschlands ist auch heute noch von der breit aufgestellten maritimen Wirtschaft geprägt, aber die Stadt hat sich in den letzten Jahren zu einem Standort für Dienstleistungen, vor allem in der IT-Branche, entwickelt, die die Wirtschaftsleistung des maritimen Bereichs mittlerweile übertreffen. Dies spiegelt sich auch im Kieler Bildungsmarkt, z.B. im Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte wider. Heute arbeiten weitaus mehr Beschäftigte im Dienstleistungssektor als im produzierenden Gewerbe. Konkret sind dies neun von zehn Beschäftigten.
Im Bereich der Bildung und Wissenschaft ist Kiel der führende Standort in Schleswig-Holstein. Die Kieler Angebote im Bereich der Weiterbildung umfassen v.a. Seminare aus dem Logistikbereich (-management, -controlling sowie Lean Logitics), den Bereichen strategischer Einkauf und Einkaufsrecht sowie Seminare aus dem Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte.
Anspruch auf Weiterbildung für Betriebsräte
Mitglieder im Betriebsrat haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein Anrecht auf bezahlte Schulungen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Betriebsräte freistellen und auch die Kosten der Weiterbildung übernehmen.
Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2-tägiges Seminar besucht, so gilt dies als volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).
Achtung:
Die Schulungen müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen.
Passende Themen für die Weiterbildung könnten unter anderem folgende sein:
- Arbeitsrecht für Betriebsräte
- Protokoll- und Schriftführung
- Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
- Mobbing und Burn-Out
- Betriebsverfassungsrecht
- Innerbetriebliche Mediation
Was kann ich tun, wenn meine Schulung abgelehnt wird?
Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:
- Unternehmerische Themen haben Vorrang
- Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
- Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
- Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht
Grundsätzlich sind die Kosten für Schulungen und Seminare der Betriebsräte eine ungeliebte Investition, da diese nicht direkt dem Erfolg des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig bei Weiterbildungen gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
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