Schulungen für Betriebsräte

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Anspruch auf Weiterbildung für Betriebsräte

Mitglieder im Betriebsrat haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein Anrecht auf bezahlte Schulungen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Betriebsräte freistellen und auch die Kosten der Weiterbildung übernehmen.

Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2-tägiges Seminar besucht, so gilt dies als volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).


Achtung:
Die Schulungen müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen. 
Passende Themen für die Weiterbildung könnten unter anderem folgende sein:

  • Arbeitsrecht für Betriebsräte
  • Protokoll- und Schriftführung
  • Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
  • Mobbing und Burn-Out
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Innerbetriebliche Mediation

 

Was kann ich tun, wenn meine Schulung abgelehnt wird?

Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:

  • Unternehmerische Themen haben Vorrang
  • Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
  • Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
  • Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht

Grundsätzlich sind die Kosten für Schulungen und Seminare der Betriebsräte eine ungeliebte Investition, da diese nicht direkt dem Erfolg des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig bei Weiterbildungen gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.



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Häufige Fragen zu Schulungen für Betriebsräte

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Anzahl von Betriebsratsschulungen. Der Arbeitgeber muss allerdings Betriebsräte für „erforderliche Schulungen“ freistellen. Dafür gibt es auch keine begrenzte Stundenanzahl.

Um den Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds ordentlich nachzugehen "müssen" Seminare zu den Grundlagen der Betriebsverfassung, zum Arbeitsrecht und zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheitsschutz absolviert werden.

ifb ist lediglich die Abkürzung für das Institut zur Fortbildung von Betriebsräten. Dies ist einer der Anbieter für die Schulung von Betriebsräten in Deutschland. Es gibt aber auch andere Institute, die Betriebsräte weiterbilden dürfen und können.

Die meisten Schulungen für Betriebsräte wie z.B. ein Grundlagen / Basis-Seminar dauern 2 bis 3 Tage. Spezielle Schulungen zu Themen wie Betriebsverfassung oder Arbeitsrecht gehen dauern 1 bis 2 Tage.