Berufskraftfahrer-Weiterbildung: Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi, LKW-Fahrer, Berufskraftfahrer,
Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden in einer Kompaktschulung oder Einzelschulungen von mindestens 7 (Zeit)Stunden (5 mal 7 Stunden). Die erste Weiterbildung für Lkw-Fahrer ist nach (BKrFQG) bis einschließlich 9. September 2014 zu absolvieren.
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Seminarinhalt:
- Marktumfeld des Güterverkehrs
- Güterumschlag
- Logistische Dienstleistungen
- Das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit
- Die Qualität des Fahrers
- Der Fahrer als Imageträger
- Schleusung und Kriminalität
- Das Schengener Abkommen
- Staatliche Maßnahmen gegen Schleusung
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Die Wirbelsäule und ihre Bandscheiben
Die Seminarinhalte sind den folgenden Kenntnisbereichen nach BKrFQV zugeordnet:
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.6 Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
Veranstaltungs-Code | FB24-51783-54583797 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Zielgruppe: Alle (Berufs-)Kraftfahrer/-innen mit der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D, DE, D1, D1E.
Veranstaltungsort:
71034 Böblingen
Vollzeit
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