Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die praxisrelevanten Anforderungen des aktuellen und künftigen EU-Datenschutzrechts. Zudem lernen Sie die spezifischen Datenschutz-Anforderungen der MaRisk kennen und erfahren, wie Sie Projekte (z. B. Auslagerungen, Auftragsdatenverarbeitungen) schon in der Planungsphase datenschutzkonform gestalten. Insgesamt erwerben Sie die Grundlagen, um als designierter oder neu bestellter Datenschutzbeauftragter Ihre Arbeit aufnehmen zu können (notwendiges Fachwissen im Sinne des § 4f BDSG)...
Früher konnte man als Datenschutzbeauftragter / Datenschutzkoordinator auf Fehler im Informationsfluss des Unternehmens verweisen. Stellte sich eine Datenverarbeitung als rechtswidrig heraus, hatte man sie nicht untersuchen können. Heute rückt immer mehr eine Garantenstellung des Datenschutzbeauftragten / Datenschutzkoordinators in den Vordergrund. Die Vorboten der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die konkret ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist, erhöhen den Druck. Die Leitung von Unternehmen erwartet, dass sich der Datenschutzbeauftragte / Datenschutzkoordinator um die Compliance beim Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden, Interessenten, Beschäftigten und Lieferanten auskennt und sich rechtzeitig meldet, wenn Fortbildungsbedarf besteht. Zudem wird wie selbstverständlich erwartet, dass der Datenschutzbeauftragte / Datenschutzkoordinator das Unternehmen fit für die EU-Datenschutz-Grundverordnung macht. Faktisch ist der Datenschutzbeauftragte / Datenschutzkoordinator dafür verantwortlich, dass das Unternehmen beim Datenschutz keine offene Flanke hat.  Unser Seminar gibt Ihnen das notwendige Rüstzeug mit. Wir vermitteln Ihnen die Prüfungsreihenfolge bei der Antwort auf die Frage, ob eine Datenverarbeitung erlaubt ist, wie man Einwilligungen in Datenverarbeitungen gestaltet, welche Informationen das Unternehmen vor allem seinen Kunden und Beschäftigten geben muss und wie man bei Großprojekten mit Datenschutzbezug vorgeht. Sie erfahren, wie man professionell mit IT, Revision und Rechtsabteilung sowie Betriebs- oder Personalratsmitglieder umgeht und wie man sich auf die kommende EU-Datenschutz-Grundverordnung mit ihren komplexeren Regeln einstellt. In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die praxisrelevanten Anforderungen des aktuellen und künftigen EU-Datenschutzrechts. Zudem lernen Sie die spezifischen Datenschutz-Anforderungen der MaRisk kennen und erfahren, wie Sie Projekte (z. B. Auslagerungen, Auftragsdatenverarbeitungen) schon in der Planungsphase datenschutzkonform gestalten. Insgesamt erwerben Sie die Grundlagen, um als designierter oder neu bestellter Datenschutzbeauftragter Ihre Arbeit aufnehmen zu können (notwendiges Fachwissen im Sinne des § 4f BDSG).
Inhalte
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die praxisrelevanten Anforderungen des aktuellen und künftigen EU-Datenschutzrechts. Zudem lernen Sie die spezifischen Datenschutz-Anforderungen der MaRisk kennen und erfahren, wie Sie Projekte (z. B. Auslagerungen, Auftragsdatenverarbeitungen) schon in der Planungsphase datenschutzkonform gestalten. Insgesamt erwerben Sie die Grundlagen, um als designierter oder neu bestellter Datenschutzbeauftragter Ihre Arbeit aufnehmen zu können (notwendiges Fachwissen im Sinne des § 4f BDSG)...
Früher konnte man als Datenschutzbeauftragter / Datenschutzkoordinator auf Fehler im Informationsfluss des Unternehmens verweisen. Stellte sich eine Datenverarbeitung als rechtswidrig heraus, hatte man sie nicht untersuchen können. Heute rückt immer mehr eine Garantenstellung des Datenschutzbeauftragten / Datenschutzkoordinators in den Vordergrund. Die Vorboten der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die konkret ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist, erhöhen den Druck. Die Leitung von Unternehmen erwartet, dass sich der Datenschutzbeauftragte / Datenschutzkoordinator um die Compliance beim Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden, Interessenten, Beschäftigten und Lieferanten auskennt und sich rechtzeitig meldet, wenn Fortbildungsbedarf besteht. Zudem wird wie selbstverständlich erwartet, dass der Datenschutzbeauftragte / Datenschutzkoordinator das Unternehmen fit für die EU-Datenschutz-Grundverordnung macht. Faktisch ist der Datenschutzbeauftragte / Datenschutzkoordinator dafür verantwortlich, dass das Unternehmen beim Datenschutz keine offene Flanke hat.  Unser Seminar gibt Ihnen das notwendige Rüstzeug mit. Wir vermitteln Ihnen die Prüfungsreihenfolge bei der Antwort auf die Frage, ob eine Datenverarbeitung erlaubt ist, wie man Einwilligungen in Datenverarbeitungen gestaltet, welche Informationen das Unternehmen vor allem seinen Kunden und Beschäftigten geben muss und wie man bei Großprojekten mit Datenschutzbezug vorgeht. Sie erfahren, wie man professionell mit IT, Revision und Rechtsabteilung sowie Betriebs- oder Personalratsmitglieder umgeht und wie man sich auf die kommende EU-Datenschutz-Grundverordnung mit ihren komplexeren Regeln einstellt. In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die praxisrelevanten Anforderungen des aktuellen und künftigen EU-Datenschutzrechts. Zudem lernen Sie die spezifischen Datenschutz-Anforderungen der MaRisk kennen und erfahren, wie Sie Projekte (z. B. Auslagerungen, Auftragsdatenverarbeitungen) schon in der Planungsphase datenschutzkonform gestalten. Insgesamt erwerben Sie die Grundlagen, um als designierter oder neu bestellter Datenschutzbeauftragter Ihre Arbeit aufnehmen zu können (notwendiges Fachwissen im Sinne des § 4f BDSG).
Inhalte
- Grundwissen zum Datenschutzrecht (BDSG / DSGVO):
Anwendungsbereich, Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Kundenansprache, Einwilligung, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Voraussetzung des Einsatzes von Dienstleistern, Dokumentations- und Informationspflichten - Zusatzanforderungen Datenschutz nach MaRisk
- Der Datenschutzbeauftragte:
Bestellpflicht, Aufgaben, organisatorische Stellung, die ersten 3 Monate - Datenschutzmanagement:
Verfahrensverzeichnis / Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (DSGVO), Vorabkontrolle / Datenschutz-Folgenabschätzung (DSGVO) - Beschäftigtendatenschutz
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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