Ausbildung zum Bilanzbuchhalter in Österreich in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Bilanzbuchhalter Ausbildung / Weiterbildung in Österreich zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Ausbildung zum Bilanzbuchhalter in Österreich bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Bilanzbuchhalter Ausbildung / Weiterbildung in Österreich, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Bilanzbuchhalter-Lehrgänge in Österreich
Während die Berufsbezeichnung Buchhalter in manchen Staaten (darunter Deutschland) nicht geschützt ist, weist Österreich verschiedene geschützte Berufsbezeichnungen für buchhalterische Tätigkeiten auf:
Bilanzbuchhalter: Nach langen Verhandlungen zwischen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer wurde 2006 der Bilanzbuchhalter in Österreich eingeführt. Der öffentlich bestellte Bilanzbuchhalter besitzt alle Rechte der Gewerblichen und Selbständigen Buchhalter und verfügt darüber hinaus über erweiterte Berufs- und Vertretungsrechte.
Gewerblicher Buchhalter: Der gewerbliche Buchhalter übernimmt Buchführung, Kostenrechnung und Personalverrechnung. Zusammenhängend mit der Einführung des Bilanzbuchhalters darf der Beruf seit 2008 nicht mehr aufgenommen werden.
Selbständiger Buchhalter: Der selbständige Buchhalter (SBH) ist im Wesentlichen zur Buchhaltung und Bilanzierung berechtigt. Letztere jedoch nur innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen. Auch der SBH darf seit der Einführung des Bilanzbuchhalters nicht mehr aufgenommen werden.
Buchhalter und Personalverrechner: Der Beruf des Personalverrechners wurde mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz von 2006 geschaffen. Anders als gewerbliche und selbständige Buchhalter arbeiten Buchhalter und Personalverrechner im Angestelltenverhältnis.
Aufgaben von Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern
Buchhalter sind im Wesentlichen für die Aufzeichnung betrieblicher Geschäftsvorgänge zuständig. Sie erfassen Daten, kontrollieren Belege und wirken bei der Erstellung von Bilanzen und Abschlüssen mit. Ihr Aufgabenspektrum variiert mit ihrem Tätigkeitsbereich. In großen Unternehmen sind Buchhalter häufig in der Debitorenbuchhaltung oder Kreditorenbuchhaltung anzutreffen. Auch Anlagenbuchhaltung oder Bilanzbuchhaltung sind wichtige Bereiche. In kleineren Unternehmen übernehmen Buchhalter zusätzlich die Lohnbuchhaltung und die Abrechnungen mit Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden.
Bilanzbuchhalter-Prüfung
Bilanzbuchhalter arbeiten dem Management großer Konzerne und Unternehmen zu. Ihre Arbeit ist die Grundlage wichtiger Entscheidungen und muss daher verantwortungsbewusst ausgeführt werden. Mit der Bilanzbuchhalter-Ausbildung können Buchhalter neue Verantwortungsbereiche erschließen und beruflich aufsteigen.
Um die Bilanzbuchhalter-Prüfung erfolgreich zu meistern, sollte man einen Vorbereitungslehrgang in Bilanzbuchhaltung besuchen. Inhalte sind beispielsweise:
- Bilanzierung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Steuerrecht
- Bürgerliches Recht, Unternehmens- und Verfahrensrecht
- Kapitalverkehr
Vorausgesetzt werden mindestens drei Jahre Tätigkeit als Buchhalter/in. Bilanzbuchhalter haben zudem die Möglichkeit, den Master of Science in Bilanzbuchhaltung zu erwerben.
Daneben werden zahlreiche weitere Kurse und Seminare in der Bilanzbuchhaltung angeboten, um den Kenntnisstand auf einem aktuellen Niveau zu halten oder auszubauen.
Selbständiger Bilanzbuchhalter – Voraussetzungen
Um als Bilanzbuchhalter in Österreich selbständig tätig werden zu können muss man von der Bilanzbuchhaltungsbehörde öffentlich bestellt bzw. anerkannt werden. Allgemeine Voraussetzungen hierfür sind:
- Volle Handlungsfähigkeit
- Besondere Vertrauenswürdigkeit
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Eine aufrechte Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- Berufssitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat
- Erfolgreich abgelegte Fachprüfung bei einer Meisterprüfungsstelle oder einer anerkannten gleichwertigen externen Prüfung eines Ausbildungsinstitutes
- Nachweis einer mindestens dreijährigen (für Bilanzbuchhalter) bzw. eineinhalbjährigen (für Buchhalter und Personalverrechner) beruflichen fachlichen Tätigkeit (Basis 40 Wochenstunden)
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