Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden?
E-Government entwickelt sich stetig weiter zu einer tragenden Säule der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland, aber auch zum Mittel für den Ausbau der Servicequalität öffentlicher Dienstleistungen sowie zur Reduzierung von Bürokratiekosten. Zur Förderung dieser Entwicklung hat der Bundestag im Juni 2013 das E-Government-Gesetz beschlossen, das neue wich- tige Voraussetzungen für verwaltungsübergreifende E-Government-Prozesse schafft und zudem die Abwick- lung transaktionsbezogener E-Government-Prozesse erheblich erleichtert. Ziel des Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation vor allem der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen mit der Verwaltung zu erleichtern. Der wichtigste Bestandteil des Gesetzes ist die Zulassung neuer technischer Verfahren zur Erset- zung der Schriftform neben der qualifizierten elektro- nischen Signatur (QES) im Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 3a VwVfG), im Sozialgesetzbuch und in der Abgaben- ordnung. Das erste Verfahren umfasst elektronische Web- Anwendungen der Verwaltung durch Bereitstellung elektronischer Formulare in Verbindung mit einer sicheren elektronischen Identifizierung. Das zweite dieser Verfahren ist De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“. Ergänzend zum E-Government- Gesetz des Bundes erlassen immer mehr Bundesländer Landes-E-Government-Gesetze (z.B. Sachsen, Nord- rhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg), die zum einen Bundesvorschriften auch auf landes- und kom- munalrechtliche Vorschriften übertragen und zudem weitere E-Government-Pflichten für Landes- und Kommunalverwaltungen definieren. Damit gewinnt E-Government eine neue Bedeutung. E-Government wird zur Pflicht für alle deutschen Verwaltungsebenen. Der Bund will durch die Entwick- lung von verwaltungsübergreifenden E-Government- Standards Deutschland in den nächsten fünf Jahren zum Marktführer für E-Government in Europa machen und die weitere Entwicklung in Deutschland durch einen IT-Planungsrat unterstützen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sieht zudem eine Reihe von konkreten gesetzgeberischen E-Government-Maß- nahmen für diese Legislaturperiode vor. Die Digitale Agenda für Deutschland soll außerdem die Digitali- sierung von Staat und Gesellschaft weiter vorantrei- ben. Für die weitere Digitalisierung der Prozesse in Bundesbehörden hat die Bundesregierung mittlerweile das Konzept Digitale Verwaltung 2020 beschlossen.
IHR THEMA – DIE ZIELGRUPPEN
- Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen, die Aufgaben in der Organisation, im Prozessmanagement und in der IT wahrnehmen und Organisationsprojekte bearbeiten ?
- Mitarbeiter/-innen aus allen Fachbereichen, die als Mit- glied eines Prozessmanagement-Teams tätig sind oder zukünftig werden
Veranstaltungs-Code | FB24-71275-35753347 |