Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.
Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
Ihr Nutzen
Sie lernen die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen kennen.Sie sind in der Lage, Gefährdungspotenziale bei Veranstaltungen fachgerecht einzuschätzen.Sie wissen, welche Aspekte ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen auf Grundlage der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) beinhalten muss.
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen, Betreiberpflichten nach MVStättVOAufbau eines SicherheitskonzeptesWie ermittelt man Gefährdungen?Kriterien für die Erstellung eines SicherheitskonzeptesBerechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)Organisation und Koordination der Veranstaltung und der OrdnungsdiensteBesonderheitenin Stadthallen und Arenenbei Veranstaltungen im Freien „Open-Air"über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder UmzügenKooperation mit BehördenPraktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
Veranstaltungs-Code | FB24-95132-52463401 |