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Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der Arbeitgeber* bzw. der Schulträger muss die Sicherheit der eingesetzten Arbeitsmitteln (Schultafeln) gewährleisten. Auf befähigte Personen kann die Aufgabe der jährlichen Prüfung gemäß § 7 ArbSchG (Übertragen von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen werden. In der DGUV Information 202-021 'Sichere Schultafeln' wird beschrieben, dass Schultafeln einmal jährlich überprüft werden sollen. Diese Überprüfung ist unabhängig von den Sichtprüfungen durch unterwiesene Personen (Hausmeister/Lehrkräfte) durchzuführen. Um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 zur Prüfung von Schultafeln benannt zu werden, ist die notwendige Fachkenntnis im Bereich Schultafeln zwingend erforderlich. Zudem sind die durchzuführenden Prüfungen entsprechend der Festlegungen nach der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. In diesem Seminar werden Ihnen die Kenntnisse, um Prüfungen an Schultafeln als 'Befähigte Person' durchführen zu können vermittelt.
- Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschriften 1 u. 81
- DGUV Information 202 - 021
- Pflichten und Haftung
- Schultafeln: Bau, Ausführung u. Montage
- Gefährdungen
- Mängelbeurteilung u. Dokumentation
- Sicht- und Funktionsprüfungen, jährliche Prüfung
- Besichtigung von ausgewählten Schultafeln
- Schriftliche Abschlussprüfung
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Arbeitgeber* bzw. der Schulträger muss die Sicherheit der eingesetzten Arbeitsmitteln (Schultafeln) gewährleisten. Auf befähigte Personen kann die Aufgabe der jährlichen Prüfung gemäß § 7 ArbSchG (Übertragen von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen werden. In der DGUV Information 202-021 'Sichere Schultafeln' wird beschrieben, dass Schultafeln einmal jährlich überprüft werden sollen. Diese Überprüfung ist unabhängig von den Sichtprüfungen durch unterwiesene Personen (Hausmeister/Lehrkräfte) durchzuführen. Um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 zur Prüfung von Schultafeln benannt zu werden, ist die notwendige Fachkenntnis im Bereich Schultafeln zwingend erforderlich. Zudem sind die durchzuführenden Prüfungen entsprechend der Festlegungen nach der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. In diesem Seminar werden Ihnen die Kenntnisse, um Prüfungen an Schultafeln als 'Befähigte Person' durchführen zu können vermittelt.
- Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschriften 1 u. 81
- DGUV Information 202 - 021
- Pflichten und Haftung
- Schultafeln: Bau, Ausführung u. Montage
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- Sicht- und Funktionsprüfungen, jährliche Prüfung
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