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Das Kursangebot
"IT-Recht - Vergaberecht intensiv für die Praxis unter Berücksichtigung des neuen Vergaberechts 2017"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war PC-COLLEGE Training GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von PC-COLLEGE Training GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Siehe Inhalte....
Zielgruppe: Beschaffer der öffentlichen Hand, Leiter von Vergabestellen, Projektleiter und Rechnungsprüfer mit Grundkenntnissen im Vergaberecht. Die Teilnehmer lernen ? aufbauend auf ihren vorhandenen Grundkenntnissen ? den rechtlichen Rahmen, in dem sich öffentliche Beschaffer bewegen müssen, kennen. Anhand eines typischen Ablaufs einer Beschaffung werden alle ?Stationen? von der Bedarfsmeldung über die Erstellung der Leistungsbeschreibung bis zur Vergabentscheidung und Vertragsgestaltung durchlaufen. Die Teilnehmenden sind in der Lage, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und eine Vergabe selbstständig durchzuführen. Seminarleitung: Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt Werner Leitzen war von 1989 bis Ende 2006 Mitarbeiter der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für den Einsatz der Informationstechnik (KBSt) im Bundesministerium des Innern und ist seit Anfang 2007 in der Bundedsakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern beschäftigt. In seiner Zeit bei der KBSt war er federführend bei der Erstellung der ?Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen? (UfAB) beteiligt und leitete die Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand, die mit der Erstellung und Fortschreibung der EVB-IT beauftragt ist. In seiner neuen Funktion ist er weiterhin Mitglied der beiden Arbeitsgruppen. Urheberrechtshinweis: Alle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt (cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München). Inhalte: 1. Der rechtliche Rahmen bei der Vergabe durch öffentliche Auftraggeber 1.1 Allgemeines Rechtsgebiete Vergaberecht und Vertragsrecht Zweiteilung des Vergaberechtes Wer ist öffentlicher Auftraggeber Sinn und Zweck der Vergaberegelungen Zuschlag als Vertragsschluss 1.2 Rechtsgrundlagen EU-Vergaberichtlinien Umsetzung in nationales Recht: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Vergabeverordnung Haushaltsordnungen: Bundeshaushaltsordnung, Landeshaushaltsordnungen, Gemeindhaushaltsordnungen Vergabe- und Vertragsordungen: VOL:Anwendungsbereich, Aufbau und Struktur, Teile A und B VOF:Anwendungsbereich, Aufbau und Struktu 2. Anwendung des Vergaberechts bei der Vergabe von IT-Leistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen - UfAB 2.1 Schwellenwerte 2.2 Ermittlung des auftragswertes 2.3 Die Vergabearten der VOL/A nach nationalem Recht Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Besonderheit Direktkauf Besonderheit Teilnahmewettbewerb Besonderheit Dynamisches elektronisches Verfahren 2.4 Die Vergabearten nach EU-Recht Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren Besonderheit Teilnahmewettbewerb Besonderheit Dynamisches elektronisches Verfahren 2.5 Typischer Ablauf einer Beschaffung Überblick über alle Beschaffungsschritte Einzelne Beschaffungsschritte im Detail Ausschreibung und Angebote Prüfung der Angebote Bewertung von Angeboten: Ausschlusskriterien, Erstellung von Bewertungskriterien, Bewertung von Angeboten 2.6 Einzelne Aspekte der IT-Vergabe Beschreibung der Leistung: funktional, konstruktiv Anforderungen an die Anbieter: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit Aufhebung von Ausschreibungen Bekanntmachungen und Veröffentlichungen Fristen 2.7 Einbeziehung von Vertragsbestandteilen bei IT-Beschaffungen VOL/B Weitere Geschäftsbedingungen: Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzende Vertragsbedingungen Einkaufs-AGB der öffentlichen Hand bei IT-Beschaffungen Besondere Vertragsbedingungen für die DV-Beschaffung (BVB) Ergänzende Vertragsbedingungen für die IT-Beschaffung (EVB-IT)
Hinweis: Die Inhalte sind beispielhaft und werden auf Ihre unternehmensbezogenen Anforderungen angepasst.
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