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Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Grundlagen, Anwendungsbereich und Rechtsquellen des Vergaberechts
- Grundsätze der Vergabe und Verfahrensarten
- Vergaberechtsreform 2016/2015: Überblick über die relevanten Änderungen im Vergaberecht (GWB, VOL/A, VgV und UVgO)
Im Vorfeld der Ausschreibung
- Mittelstandsschutz und Grundsatz der Losvergabe
- Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung
- Eignungsanforderungen (Zulässigkeit von Tariftreueerklärungen, Mindestlohn, Verbandsmitgliedschaften etc.)
- Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern
- Eigenerklärungen und Fremdnachweise
Bestimmung der Zuschlagskriterien
- Preis: nicht alleiniges Zuschlagskriterium
- Inhalte und Grenzen von weiteren Wertungskriterien
- Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien
Nebenangebote
- Begriffsdefinitionen
- Anforderungen an die Zulässigkeit, Veröffentlichung von Mindestanforderungen
- Abgabe mehrerer Hauptangebote
Inhalt der Vergabebekanntmachung
- Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
- Angemessene Fristen (Angebots- und Bewerbungsfrist)
Ausschreibung bis Submission
- Unklarheiten, Fehler und Bedenken in der Leistungsbeschreibung
- Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten des Bieters bei Fehlern und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Vermeidung von Fehlern in der Angebotsbearbeitung
Angebotseröffnung (Submission) bis Zuschlag
- Zuschlags- und Bindefrist
- Formelle Überprüfung und die neu normierte Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Unterlagen oder Preisen
- Eignungsprüfung
- Angemessenheit der Preise
- Abgrenzung zulässiger Preisspekulation von unzulässiger Mischkalkulation
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Bewertungsmatrix
- Inhalte und Grenzen von Aufklärungsgesprächen
Aufhebung der Ausschreibung
- Voraussetzungen
- Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens oder Schadensersatz
Rechtsschutz im Vergabeverfahren
- Grundzüge des Nachprüfungsverfahrens
- Aktenübersendung und Akteneinsichtsrecht des Bieters
- Sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Vergaberecht in der Praxis: In der Schulung erhalten Sie einen Überblick aus Bietersicht über die gesetzlichen Regelungen. Das ermöglicht Ihnen einerseits, eine erfolgreiche Vergabe auszuschöpfen und andererseits, Haftungsrisiken zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Referenten zudem auf die aktuelle Vergaberechtsnovelle, denn hier müssen die Bieter seit April 2016 wichtige Neuregelungen beachten: beim Nachweis ihrer Eignung, bei der inhaltlichen Bewertung ihres Angebotes sowie der elektronischen Kommunikation mit dem Ausschreibenden.
Als Teilnehmer des Seminars erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige Grundwissen, um bei der Erstellung Ihrer Angebote häufige Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Die Veranstaltung zeigt, wie Sie als Bewerber die Klippen des öffentlichen Auftragswesens umschiffen und sich erfolgreich um öffentliche Aufträge bewerben können. Dabei lernen Sie im Seminar, sich rechtssicher zu verhalten, um spätere Schadenersatzansprüche des Ausschreibenden zu vermeiden. Außerdem werden Erfahrungen weitergegeben, welche Methoden es gibt, Mitbietern nicht zu unterliegen. Ebenso werden die bestehenden Bieterrechte und deren Durchsetzung erläutert.
In Deutschland umfasst das öffentliche Auftragswesen ein Gesamtvolumen von über 400 Mrd. Euro jährlich. Bei der Ausschreibung und der Erstellung der Angebote greifen die Regelungen des Vergaberechts. Das Vergaberecht ist eines der kompliziertesten Rechtsgebiete, da vor allem die vielschichtigen europarechtlichen Vorgaben zu einem ständigen Anpassungsbedarf führen. Für die betroffenen Bieter im Vergabeverfahren ist es bitter, wenn die Auftragsvergabe nicht an der Qualität des Angebotsinhalts, sondern an formellen Aspekten scheitert.
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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- Grundsätze der Vergabe und Verfahrensarten
- Vergaberechtsreform 2016/2015: Überblick über die relevanten Änderungen im Vergaberecht (GWB, VOL/A, VgV und UVgO)
Im Vorfeld der Ausschreibung
- Mittelstandsschutz und Grundsatz der Losvergabe
- Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung
- Eignungsanforderungen (Zulässigkeit von Tariftreueerklärungen, Mindestlohn, Verbandsmitgliedschaften etc.)
- Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern
- Eigenerklärungen und Fremdnachweise
Bestimmung der Zuschlagskriterien
- Preis: nicht alleiniges Zuschlagskriterium
- Inhalte und Grenzen von weiteren Wertungskriterien
- Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien
Nebenangebote
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- Anforderungen an die Zulässigkeit, Veröffentlichung von Mindestanforderungen
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Inhalt der Vergabebekanntmachung
- Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
- Angemessene Fristen (Angebots- und Bewerbungsfrist)
Ausschreibung bis Submission
- Unklarheiten, Fehler und Bedenken in der Leistungsbeschreibung
- Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten des Bieters bei Fehlern und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Vermeidung von Fehlern in der Angebotsbearbeitung
Angebotseröffnung (Submission) bis Zuschlag
- Zuschlags- und Bindefrist
- Formelle Überprüfung und die neu normierte Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Unterlagen oder Preisen
- Eignungsprüfung
- Angemessenheit der Preise
- Abgrenzung zulässiger Preisspekulation von unzulässiger Mischkalkulation
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Bewertungsmatrix
- Inhalte und Grenzen von Aufklärungsgesprächen
Aufhebung der Ausschreibung
- Voraussetzungen
- Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens oder Schadensersatz
Rechtsschutz im Vergabeverfahren
- Grundzüge des Nachprüfungsverfahrens
- Aktenübersendung und Akteneinsichtsrecht des Bieters
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- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Vergaberecht in der Praxis: In der Schulung erhalten Sie einen Überblick aus Bietersicht über die gesetzlichen Regelungen. Das ermöglicht Ihnen einerseits, eine erfolgreiche Vergabe auszuschöpfen und andererseits, Haftungsrisiken zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Referenten zudem auf die aktuelle Vergaberechtsnovelle, denn hier müssen die Bieter seit April 2016 wichtige Neuregelungen beachten: beim Nachweis ihrer Eignung, bei der inhaltlichen Bewertung ihres Angebotes sowie der elektronischen Kommunikation mit dem Ausschreibenden.
Als Teilnehmer des Seminars erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige Grundwissen, um bei der Erstellung Ihrer Angebote häufige Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Die Veranstaltung zeigt, wie Sie als Bewerber die Klippen des öffentlichen Auftragswesens umschiffen und sich erfolgreich um öffentliche Aufträge bewerben können. Dabei lernen Sie im Seminar, sich rechtssicher zu verhalten, um spätere Schadenersatzansprüche des Ausschreibenden zu vermeiden. Außerdem werden Erfahrungen weitergegeben, welche Methoden es gibt, Mitbietern nicht zu unterliegen. Ebenso werden die bestehenden Bieterrechte und deren Durchsetzung erläutert.
In Deutschland umfasst das öffentliche Auftragswesen ein Gesamtvolumen von über 400 Mrd. Euro jährlich. Bei der Ausschreibung und der Erstellung der Angebote greifen die Regelungen des Vergaberechts. Das Vergaberecht ist eines der kompliziertesten Rechtsgebiete, da vor allem die vielschichtigen europarechtlichen Vorgaben zu einem ständigen Anpassungsbedarf führen. Für die betroffenen Bieter im Vergabeverfahren ist es bitter, wenn die Auftragsvergabe nicht an der Qualität des Angebotsinhalts, sondern an formellen Aspekten scheitert.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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