Handel & Dienstleistungen
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Unser neu konzipiertes Seminar trägt den Veränderungen in dem umkämpften internationalen Kreditmarkt Rechnung. Im Mittelpunkt stehen die Vertragsmuster der LMA, deren Inhalt häufig die Messlatte für kreditvertragliche Regelungen aller Art ist. Daneben erhalten Sie einen Einblick in Spezialthemen der internationalen Kreditvergabe: Legal Opinions, Besicherung, Zins- und Währungshedging, rechtliche Absicherung und gerichtliche Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen...
Der Kreditmarkt ist umkämpft. Die Banken konkurrieren hart um die Vergabe von Krediten. Der Konkurrenzdruck führt dazu, dass Banken gegenwärtig wieder - wie vor der Lehman-Krise - dazu neigen, sich auf eine sehr kreditnehmerfreundliche Gestaltung der Kreditverträge einzulassen. Es ist nicht immer einfach, dies mit den in den letzten Jahren gestiegenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen (siehe etwa die Mindestanforderungen der Bankenaufsicht an das Risikomanagement (MaRisk), die wichtige Standards für die Gestaltung und Überwachung von Kreditverträgen und Kreditsicherheiten festlegen). Im Auslandskreditgeschäft, also bei Eurokrediten, Exportkrediten, Akquisitionsfinanzierungen und Projektfinanzierungen, nutzen die Parteien umfangreiche englischsprachige Vertragsmuster, die sie meist dem New Yorker oder dem englischen Recht unterstellen. Eine führende Rolle spielen die Klauseln der Musterverträge der in London ansässigen Loan Market Association (LMA). Ein Muster der LMA ist - mit Anpassungen - dem deutschen Recht unterstellt worden. Immer öfter verlangen auch im Inlandsgeschäft Kreditnehmer mit ausländischen Muttergesellschaften solche Vertragsmuster. Ist eine Beteiligung ausländischer Banken an der Syndizierung oder im Wege der Unterbeteiligung vorgesehen, nutzen inländische Kreditinstitute komplexe Kreditverträge nach New Yorker oder englischem Recht. Gleiches gilt bei einer geplanten Verbriefung von Krediten. Auf dem Sekundärmarkt sind Kredite einfacher handelbar, wenn sie dem LMA-Standard entsprechen. Deutsche Kreditinstitute sind schon allein wegen der Vorschriften in BTO 1.2, 1.2.1 und 1.2.2 MaRisk gehalten, sich mit Inhalt und Rechtsrisiken der Common-Law-Kreditverträge und mit in- und ausländischen Sicherheiten vertraut zu machen. In unserem Seminar machen wir Sie mit dem Inhalt komplexer angloamerikanischer und vergleichbarer deutschrechtlicher Kreditverträge vertraut.
Inhalte
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Unser neu konzipiertes Seminar trägt den Veränderungen in dem umkämpften internationalen Kreditmarkt Rechnung. Im Mittelpunkt stehen die Vertragsmuster der LMA, deren Inhalt häufig die Messlatte für kreditvertragliche Regelungen aller Art ist. Daneben erhalten Sie einen Einblick in Spezialthemen der internationalen Kreditvergabe: Legal Opinions, Besicherung, Zins- und Währungshedging, rechtliche Absicherung und gerichtliche Durchsetzbarkeit der Vereinbarungen...
Der Kreditmarkt ist umkämpft. Die Banken konkurrieren hart um die Vergabe von Krediten. Der Konkurrenzdruck führt dazu, dass Banken gegenwärtig wieder - wie vor der Lehman-Krise - dazu neigen, sich auf eine sehr kreditnehmerfreundliche Gestaltung der Kreditverträge einzulassen. Es ist nicht immer einfach, dies mit den in den letzten Jahren gestiegenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen (siehe etwa die Mindestanforderungen der Bankenaufsicht an das Risikomanagement (MaRisk), die wichtige Standards für die Gestaltung und Überwachung von Kreditverträgen und Kreditsicherheiten festlegen). Im Auslandskreditgeschäft, also bei Eurokrediten, Exportkrediten, Akquisitionsfinanzierungen und Projektfinanzierungen, nutzen die Parteien umfangreiche englischsprachige Vertragsmuster, die sie meist dem New Yorker oder dem englischen Recht unterstellen. Eine führende Rolle spielen die Klauseln der Musterverträge der in London ansässigen Loan Market Association (LMA). Ein Muster der LMA ist - mit Anpassungen - dem deutschen Recht unterstellt worden. Immer öfter verlangen auch im Inlandsgeschäft Kreditnehmer mit ausländischen Muttergesellschaften solche Vertragsmuster. Ist eine Beteiligung ausländischer Banken an der Syndizierung oder im Wege der Unterbeteiligung vorgesehen, nutzen inländische Kreditinstitute komplexe Kreditverträge nach New Yorker oder englischem Recht. Gleiches gilt bei einer geplanten Verbriefung von Krediten. Auf dem Sekundärmarkt sind Kredite einfacher handelbar, wenn sie dem LMA-Standard entsprechen. Deutsche Kreditinstitute sind schon allein wegen der Vorschriften in BTO 1.2, 1.2.1 und 1.2.2 MaRisk gehalten, sich mit Inhalt und Rechtsrisiken der Common-Law-Kreditverträge und mit in- und ausländischen Sicherheiten vertraut zu machen. In unserem Seminar machen wir Sie mit dem Inhalt komplexer angloamerikanischer und vergleichbarer deutschrechtlicher Kreditverträge vertraut.
Inhalte
- Arten und Strukturen komplexer Kreditverträge
- Zusicherungen nebenvertraglicher Pflichten
- Kündigungsgründe
- Freiraum für den Kreditnehmer: Financial Covenants und Permitteds
- Besicherung und Beschränkung der Besicherung (Limitation Language), Parallel Debt
- Abtretungsregelungen
- Rechtswahl, Gerichtsstand, Schiedsgerichte, Zustellungsbevollmächtigung
- Vertretungsnachweise (insbesondere bei US-amerikanischen Gesellschaften)
- Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken
- Legal Opinions ("Rechtsgutachten") zur Wirksamkeit des Kreditvertrags und der Besicherungsvereinbarungen nach allen anwendbaren Rechtsordnungen
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