Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
"IHK geprüfte/r Medienfachwirt/in (Print)"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war cpi consulting + training GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von cpi consulting + training GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
* Lern- und Arbeitsmethodik
* BWL und rechtliche Grundlagen
* Unternehmensführung/ -steuerung
* Volkswirtschaftslehre
* Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
* Druckvorstufenprozesse
* Printmedienproduktion
* Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
* Personalmanagement und Zusammenarbeit
* Rechtsbewusstes Handeln
* Marketing
* Medienrechtliche Vorschriften
* Kosten- und Leistungsmanagement
* Information, Kommunikation und Planung
* Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfung
* Prüfungsvorbereitung mündliche Prüfung
Voraussetzungen:
# Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder
# eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
# eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
# Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" abgelegt hat und
# in den o. g. Fällen zu den dort aufgeführten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
# Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
# Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
# Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers, Ausnahmen sind in Absprache mit der cpi consulting + training GmbH und dem Kostenträger möglich.
Praktikum
Optional/individuell
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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* Volkswirtschaftslehre
* Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
* Druckvorstufenprozesse
* Printmedienproduktion
* Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
* Personalmanagement und Zusammenarbeit
* Rechtsbewusstes Handeln
* Marketing
* Medienrechtliche Vorschriften
* Kosten- und Leistungsmanagement
* Information, Kommunikation und Planung
* Prüfungsvorbereitung schriftliche Prüfung
* Prüfungsvorbereitung mündliche Prüfung
Voraussetzungen:
# Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder
# eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
# eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
# Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" abgelegt hat und
# in den o. g. Fällen zu den dort aufgeführten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
# Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit "gut geeignet" zu bestehen.
# Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
# Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers, Ausnahmen sind in Absprache mit der cpi consulting + training GmbH und dem Kostenträger möglich.
Praktikum
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