Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Arbeitsrechtliche Aspekte des BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 2 SGB IX
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Ziele des BEM
Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
Ursachen von Langzeiterkrankungen
Strukturen zur Umsetzung der BEM-Vereinbarung in der Arbeitspraxis
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in
Kommunikation im BEM
- Erstgespräche und Kerngespräche praktisch durchführen
- Gespräche bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit
Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM -Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Zusätzlich erhalten Sie eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Wie genau das BEM umzusetzen ist, wird jedoch nicht vorgeschrieben.
Unser BEM-Seminar eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG. Es wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz und zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Managementsysteme bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit zwei weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz bewertet.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM -Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Zusätzlich erhalten Sie eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Wie genau das BEM umzusetzen ist, wird jedoch nicht vorgeschrieben.
Unser BEM-Seminar eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG. Es wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz und zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Managementsysteme bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit zwei weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz bewertet.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
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