Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der Einsatz von Fremdpersonal ist insbesondere mit Blick auf die Arbeitnehmerüberlassung durch die komplexen Vorschriften des AÜG bereits in erheblicher Art und Weise reguliert worden. Vor dem Hintergrund der in der Praxis oftmals komplizierten und nicht einfach zu treffenden Abgrenzung zwischen einer Arbeitnehmerüberlassung und einem „echten“ Werk-/Dienstvertrag und den mit einer unzutreffenden Bewertung verbundenen arbeits- und insbesondere sozialversicherungsrechtlichen Risiken (u.a. gesetzliche Fiktion von Arbeitsverhältnissen, Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, strafrechtliche Konsequenzen), ist es von besonderer Bedeutung, sich über die anstehenden Änderungen zu informieren. Die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über Werk-/Dienstverträge oder eine Arbeitnehmerüberlassung, wieder einer verstärkten gesetzlichen Regulierung zuzuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf hat erheblichen Konsequenzen für die Praxis insbesondere durch eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, ein grundsätzlich zwingendes equal pay nach 9 Monaten bei einer Arbeitnehmerüberlassung und den Ausschluss der sog. Fallschirmlösung bei einem „Scheinwerkvertrag“. Im Rahmen des Seminars erhalten Sie Informationen über den aktuellen Stand zur Reform des Fremdpersonaleinsatzes und die Auswirkungen der geplanten Änderungen für Ihre tägliche Praxis.
Einführung
Gesetzliche Änderungen des AÜG
Gesetzliche Änderungen im BetrVG
Gesetzliche Änderungen im BGB
Auswirkungen der Reform und Anpassungsbedarf
Stand des Gesetzgebungsverfahrens und sonstige aktuelle Entwicklungen
Fragen der Teilnehmer/innen
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der Einsatz von Fremdpersonal ist insbesondere mit Blick auf die Arbeitnehmerüberlassung durch die komplexen Vorschriften des AÜG bereits in erheblicher Art und Weise reguliert worden. Vor dem Hintergrund der in der Praxis oftmals komplizierten und nicht einfach zu treffenden Abgrenzung zwischen einer Arbeitnehmerüberlassung und einem „echten“ Werk-/Dienstvertrag und den mit einer unzutreffenden Bewertung verbundenen arbeits- und insbesondere sozialversicherungsrechtlichen Risiken (u.a. gesetzliche Fiktion von Arbeitsverhältnissen, Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, strafrechtliche Konsequenzen), ist es von besonderer Bedeutung, sich über die anstehenden Änderungen zu informieren. Die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über Werk-/Dienstverträge oder eine Arbeitnehmerüberlassung, wieder einer verstärkten gesetzlichen Regulierung zuzuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf hat erheblichen Konsequenzen für die Praxis insbesondere durch eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, ein grundsätzlich zwingendes equal pay nach 9 Monaten bei einer Arbeitnehmerüberlassung und den Ausschluss der sog. Fallschirmlösung bei einem „Scheinwerkvertrag“. Im Rahmen des Seminars erhalten Sie Informationen über den aktuellen Stand zur Reform des Fremdpersonaleinsatzes und die Auswirkungen der geplanten Änderungen für Ihre tägliche Praxis.
Einführung
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werk-/Dienstvertrag
- Rechtsfolgen einer illegalen/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung
Gesetzliche Änderungen des AÜG
- Höchstüberlassungsdauer und Gestaltungsmöglichkeiten
- Zwingendes equal pay und Abweichungsmöglichkeiten
- „Abschaffung“ der sog. Fallschirmlösung
- Sonstige Konkretisierungs- und Unterrichtungspflichten des Personaldienstleisters
- Verbot der Kettenüberlassung
- Rechtsfolgen bei Verstößen
- Bußgeldtatbestände
- ungewollte Fiktion von Arbeitsverhältnissen mit dem Kunden
- Gestaltungsmöglichkeiten durch sog. Festhaltenserklärungen
- Schwellenwerte in der Betriebsverfassung und der Unternehmensmitbestimmung
- Einsatz als „Streikbrecher“
Gesetzliche Änderungen im BetrVG
- Unterrichtung und Beteiligung des Betriebsrates beim Fremdpersonal
- Rechtsfolgen bei Verstößen
Gesetzliche Änderungen im BGB
- Der „neue“ Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB
- Konsequenzen der gesetzlichen Neuregelung
Auswirkungen der Reform und Anpassungsbedarf
- für den Dienstleister
- für das Kundenunternehmen
Stand des Gesetzgebungsverfahrens und sonstige aktuelle Entwicklungen
Fragen der Teilnehmer/innen
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