Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500)
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person zu prüfen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten im Seminar genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500)
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person zu prüfen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten im Seminar genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Immer top informiert!
Möchten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen zu Ihren Bildungsthemen?