Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Verantwortlichkeiten im Unternehmen (Organigramm und Aufbau der Gefahrgutorganisation im Betrieb)
Welche Vorschriften auf nationaler/internationaler Ebene gelten (GGBefG, GGVSEB, ADR, RSEB, GbV ...)?
§ 21 GGVSEB - wer ist Verlader und welche Aufgaben/Pflichten sind ihm zugewiesen?
§ 22 GGVSEB - wer ist Verpacker und welche Aufgaben/Pflichten sind zu berücksichtigen?
§ 23 GGVSEB - Definition des Befüllers sowie Aufgaben/Pflichten und Verantwortungsbereich
Ablauf eines OWI-Verfahrens bei Pflichtverstoß, Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
RSEB - Anlage 7, Übersicht über Buß- und Verwarnungsgelder
Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung gem. 7.5.1 ADR (Kontrolle der Fahrzeuge am Be- und Entladeort)
Praktische Bewertung einer Beförderungseinheit (LKW), Beurteilung hinsichtlich Ladungssicherung, Funktion und Zustand der Ausstattung gem. ADR
In der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden die Pflichten der Gefahrgutadressaten auf nationaler Ebene verbindlich festgelegt. In dieser eintägigen Veranstaltung werden Ihnen die Aufgaben der Beteiligten anhand von Fallbeispielen innerhalb der Beförderung transparent und anschaulich dargestellt. Unter Berücksichtigung von § 9 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) besteht die Möglichkeit, durch Vertrag oder über Auftrag Anderen die Wahrnehmung der entsprechenden Pflichten zu übertragen. Dies führt bei verschiedenen Pflichtenträgern regelmäßig zu komplizierten Fragestellungen. Nur das konkrete Nachlesen und Anwenden der Gesetzestexte bringt Klarheit und Rechtssicherheit. Kompetenz und Zuverlässigkeit der Gefahrgutverantwortlichen sind ein wesentlicher Beitrag zur Transport - und Umweltsicherheit.
Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verletzung der Pflichten durch die Adressaten sind in der Anlage 7 der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) und in weiteren gefahrgutrechtlichen Verordnungen Tatbestände als Ordnungswidrigkeit mit der möglichen Folge von Buß- und Verwarnungsgeld aufgeführt.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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RSEB - Anlage 7, Übersicht über Buß- und Verwarnungsgelder
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Praktische Bewertung einer Beförderungseinheit (LKW), Beurteilung hinsichtlich Ladungssicherung, Funktion und Zustand der Ausstattung gem. ADR
In der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden die Pflichten der Gefahrgutadressaten auf nationaler Ebene verbindlich festgelegt. In dieser eintägigen Veranstaltung werden Ihnen die Aufgaben der Beteiligten anhand von Fallbeispielen innerhalb der Beförderung transparent und anschaulich dargestellt. Unter Berücksichtigung von § 9 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) besteht die Möglichkeit, durch Vertrag oder über Auftrag Anderen die Wahrnehmung der entsprechenden Pflichten zu übertragen. Dies führt bei verschiedenen Pflichtenträgern regelmäßig zu komplizierten Fragestellungen. Nur das konkrete Nachlesen und Anwenden der Gesetzestexte bringt Klarheit und Rechtssicherheit. Kompetenz und Zuverlässigkeit der Gefahrgutverantwortlichen sind ein wesentlicher Beitrag zur Transport - und Umweltsicherheit.
Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verletzung der Pflichten durch die Adressaten sind in der Anlage 7 der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) und in weiteren gefahrgutrechtlichen Verordnungen Tatbestände als Ordnungswidrigkeit mit der möglichen Folge von Buß- und Verwarnungsgeld aufgeführt.
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