Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Sie können den Begriff der Leiharbeit vom Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag abgrenzen und verstehen die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse im Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Sie kennen insbesondere die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen unwirksamer (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung. Sie kennen die erweiterten Beteiligungsrechte und neuen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und wissen, welche Folgen die Verstöße gegen diese Beteiligungsrechte haben können.?
Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
und die rechtssichere Gestaltung von Leiharbeit
Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge
Die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung
nach den Gesetzesänderungen - Haftungsrisiken vermeiden!
Zum Thema:
~~Mit dem in Kraft treten des geänderten AÜG werden ab 1. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem Personal gelten.
Ziel dieser neuerlichen Gesetzesänderung soll sein, die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als kurzfristiges Instrument zur Personalbedarfsanpassung sicherzustellen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern.
Auch der etwaige Missbrauch über Werkvertragsgestaltungen oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll u.a. durch die gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen wirkungsvoll verhindert werden.
Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der Gesetzgebung definiert. Darüber hinaus wird die Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem werden die Rechte des Betriebsrats gestärkt. So muss das Unternehmen zukünftig die Arbeitnehmerüberlassung dem Betriebsrat offenlegen, was diesem mehr Einfluss verleihen soll.
Die zeitnahe Kenntnis der geplanten Änderungen und deren professionelle Umsetzung sind unabdingbar, wenn Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt werden. Nur so lassen sich Fehler und unliebsame Überraschungen von vornherein vermeiden.
In unserem Praxisseminar werden Sie daher auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen mit allen wichtigen Neuerungen zur Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut gemacht.
Sie erfahren u.a., worauf sich Unternehmen zukünftig bei der Planung des Personaleinsatzes einstellen müssen und welche inhaltlichen und formalen Regeln es umzusetzen und einzuhalten gilt. Die Modelle des Drittpersonaleinsatzes (Zeitarbeit oder Werkverträge) werden dargestellt und ihre Chancen u. Risiken besonders im Lichte der gesetzlichen Änderungen praxisnah beleuchtet. Dabei wird Ihnen von unseren versierten Experten verdeutlicht, welche Anpassungen sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Praxis vornehmen müssen, um auch nach den Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein. Nur so lassen sich rechtssicher etwaige Bußgelder- und Straftatbestände, sowie negative sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen vermeiden.
Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit den neuen Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zeitnah vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten nachhaltig ausschöpfen zu können.
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Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Sie können den Begriff der Leiharbeit vom Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag abgrenzen und verstehen die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse im Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Sie kennen insbesondere die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen unwirksamer (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung. Sie kennen die erweiterten Beteiligungsrechte und neuen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und wissen, welche Folgen die Verstöße gegen diese Beteiligungsrechte haben können.?
Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
und die rechtssichere Gestaltung von Leiharbeit
Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge
Die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung
- dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum
- den Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer
- Neue Definition des Begriffs “Arbeitsverhältnis“ durch Gesetzgeber
- Neue Konkretisierung des Begriffs „vorübergehend“ und Rechtsfolgen
- Neue Begrenzung der Höchstverleihdauer und Auswirkung auf die Praxis
- Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer
- Verbot des Weiterverleihs von Leiharbeitnehmern / Zwischenverleih durch Dritte
- Das neue Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers—Anforderungen und Voraussetzung der “Festhaltenserklärung“
- Neureglungen zur AÜG Erlaubnis
- Änderungen beim Equal Pay und bei den Equal Treatment Regelungen
- Das Einsatzverbot und Leistungsverweigerungsrecht der Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf
- Ausnahmemöglichkeiten durch tarifvertragliche und betriebliche Regelungen
nach den Gesetzesänderungen - Haftungsrisiken vermeiden!
- Geänderte Anforderungen an Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Neue Bezeichnungs- und Kennzeichnungspflichten
- Zulässige Höchstüberlassungsdauer richtig absichern
- Risiko der “verdeckten“ Arbeitnehmerüberlassung durch neue Rechtslage
- Gestaltung des Arbeitsvertrags, Geltung von Tarifverträgen
- Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses??
- Bußgeld- und Straftatbestände, Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
- Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Mitbestimmung—Schwellenwerte - neue Rechtsprechung des BAG
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern
- Erweiterte Unterrichtungs-, Informations- und Einsichtsrechte des Betriebsrats
- Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung
- Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Beteiligungsrechte
- Rechte der Leiharbeitnehmer in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
- Abgrenzungsfragen und aktuelle Rechtspraxis
- Werk– und Dienstverträge neu definieren
- Restriktivere Abgrenzung von selbständigem Personaleinsatz (Werkvertrag, Dienstvertrag, freier Mitarbeiter) und Arbeitnehmerüberlassung durch neue gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien
- Betriebliche Lösungen beim Einsatz von Werk– und Dienstverträgen
- Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung
- Vor- und Nachteile des Personaloutsourcings
Zum Thema:
~~Mit dem in Kraft treten des geänderten AÜG werden ab 1. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem Personal gelten.
Ziel dieser neuerlichen Gesetzesänderung soll sein, die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als kurzfristiges Instrument zur Personalbedarfsanpassung sicherzustellen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern.
Auch der etwaige Missbrauch über Werkvertragsgestaltungen oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll u.a. durch die gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen wirkungsvoll verhindert werden.
Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der Gesetzgebung definiert. Darüber hinaus wird die Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem werden die Rechte des Betriebsrats gestärkt. So muss das Unternehmen zukünftig die Arbeitnehmerüberlassung dem Betriebsrat offenlegen, was diesem mehr Einfluss verleihen soll.
Die zeitnahe Kenntnis der geplanten Änderungen und deren professionelle Umsetzung sind unabdingbar, wenn Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt werden. Nur so lassen sich Fehler und unliebsame Überraschungen von vornherein vermeiden.
In unserem Praxisseminar werden Sie daher auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen mit allen wichtigen Neuerungen zur Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut gemacht.
Sie erfahren u.a., worauf sich Unternehmen zukünftig bei der Planung des Personaleinsatzes einstellen müssen und welche inhaltlichen und formalen Regeln es umzusetzen und einzuhalten gilt. Die Modelle des Drittpersonaleinsatzes (Zeitarbeit oder Werkverträge) werden dargestellt und ihre Chancen u. Risiken besonders im Lichte der gesetzlichen Änderungen praxisnah beleuchtet. Dabei wird Ihnen von unseren versierten Experten verdeutlicht, welche Anpassungen sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Praxis vornehmen müssen, um auch nach den Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein. Nur so lassen sich rechtssicher etwaige Bußgelder- und Straftatbestände, sowie negative sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen vermeiden.
Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit den neuen Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zeitnah vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten nachhaltig ausschöpfen zu können.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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