Handel & Dienstleistungen
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Rechtsberatung nach dem RDG Grundzüge des Kündigungsschutzes Grundzüge des Urlaubsrechts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Die Beratung der Mandanten durch einen Rentenberater ist auf einen begrenzten Tätigkeitsbereich ausgerichtet, in dem der Rentenberater spezialisiert ist. Dazu gehören neben der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. Fragen der betrieblichen und berufsständischen Altersversorgung, des Vorruhestands oder von Zeitwertkonten, aber auch der Sozialversicherungspflicht und damit etwa der Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen. Diese Bereiche betreffen Schnittstellen zum Arbeitsrecht, die ohne ein solides arbeitsrechtliches Grundwissen nicht zu beherrschen sind. Im Rahmen der Beratungstätigkeit wird der Rentenberater darüber hinaus zwangsläufig auch mit Fragen aus angrenzenden Rechtsgebieten des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts konfrontiert werden. In arbeitsrechtlichen Bereichen, in denen der Rentenberater nicht selbst beraten kann, ist es dennoch wichtig, ein Problembewusstsein für typische Fehlerquellen zu entwickeln, um so Mandanten proaktiv auf möglichen Beratungsbedarf auch außerhalb des Bereichs der Altersversorgung hinweisen zu können. Auch dieses Problembewusstsein wird geschärft, indem auch auf den vom Rentenberater weniger ?beackerten? Feldern arbeitsrechtliche Grundzüge vermittelt werden.
Zulässige Rechtsberatung nach dem RDG
Scheinselbstständigkeit
gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
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Der Veranstalter war ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V..
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Rechtsberatung nach dem RDG Grundzüge des Kündigungsschutzes Grundzüge des Urlaubsrechts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Die Beratung der Mandanten durch einen Rentenberater ist auf einen begrenzten Tätigkeitsbereich ausgerichtet, in dem der Rentenberater spezialisiert ist. Dazu gehören neben der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. Fragen der betrieblichen und berufsständischen Altersversorgung, des Vorruhestands oder von Zeitwertkonten, aber auch der Sozialversicherungspflicht und damit etwa der Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen. Diese Bereiche betreffen Schnittstellen zum Arbeitsrecht, die ohne ein solides arbeitsrechtliches Grundwissen nicht zu beherrschen sind. Im Rahmen der Beratungstätigkeit wird der Rentenberater darüber hinaus zwangsläufig auch mit Fragen aus angrenzenden Rechtsgebieten des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts konfrontiert werden. In arbeitsrechtlichen Bereichen, in denen der Rentenberater nicht selbst beraten kann, ist es dennoch wichtig, ein Problembewusstsein für typische Fehlerquellen zu entwickeln, um so Mandanten proaktiv auf möglichen Beratungsbedarf auch außerhalb des Bereichs der Altersversorgung hinweisen zu können. Auch dieses Problembewusstsein wird geschärft, indem auch auf den vom Rentenberater weniger ?beackerten? Feldern arbeitsrechtliche Grundzüge vermittelt werden.
Zulässige Rechtsberatung nach dem RDG
Scheinselbstständigkeit
- Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfung
- Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen im Arbeitsrecht
- Unterschiede zum Sozialversicherungsrecht
- arbeitsrechtliche Auswirkungen der Abgrenzung
- Geltung des KSchG
- betriebsbedingte, verhaltens- und personenbedingte Gründe
- besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
- Befristung von Arbeitsverträgen
- häufige ?Rechtsirrtümer?
- neuere Rechtsprechung, insb. des EuGH
- Fallen im Bewerbungsverfahren
- Verbot der Altersdiskriminierung, u.a. bei Altersgrenzen
gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
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