Seminare für jede Branche
"Integrationskurs Sprachkurs & Orientierungskurs"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Integrationskurs
Zielgruppe
- Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
- Asylbewerber
- Spätaussiedler
- EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige mit Integrationsbedarf
- Vermittlung von Kenntnissen der deutschen Sprache aus dem Lebensbereich Arbeit und Beruf
- Stärkung der sprachlichen Kompetenzen insbesondere in den Fertigkeitsbereichen Lese- und Hörverständnis
- Einübung berufsbezogener Kommunikationssituationen und Vermittlung berufsspezifischen Fachvokabulars
- Kennenlernen soziokultureller Werte der deutschen Arbeits- und Alltagswelt
- Ausländer mit Aufenthaltstiteln vor 2005, EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige: Berechtigungsschein des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Ausländer mit Aufenthaltstiteln ab 2005: Berechtigungsschein der Ausländerbehörde
- Spätaussiedler: Teilnahmeberechtigung des Bundesverwaltungsamtes, Außenstelle Friedland
Im
Sprachkurs
werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Arbeit und Beruf
- Aus- und Weiterbildung
- Betreuung und Erziehung von Kindern
- Einkaufen/Handel/Konsum
- Freizeit und soziale Kontakte
- Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
- Medien und Mediennutzung
- Wohnen
Im
Orientierungskurs
sprechen Sie zum Beispiel über:
- deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
- Rechte und Pflichten in Deutschland
- Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
- Werte wie Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung
Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest ab.
Dauer/ Stundenumfang
Sprachkurs:
Im insgesamt 600 Stunden umfassenden Sprachkurs lernen die Teilnehmer Deutsch. Er besteht aus einem Basis- und einem Aufbausprachkurs mit je 300 Stunden. Diese wiederum setzen sich aus je drei Modulen mit je 100 Stunden zusammen.
Orientierungskurs:
An den Sprachkurs schließt sich ein grundsätzlich 60-stündiger Orientierungskurs an.
Kosten
Für die Teilnahme am Integrationskurs müssen Sie einen eigenen
Kostenbeitrag in Höhe von € 1,55 pro Unterrichtsstunde an den Kursträger
bezahlen. Der Beitrag muss für jeden Kursabschnitt von 100
Unterrichtsstunden (also 155 €) und für den Orientierungskurs (30 €) vor
Beginn des Kurses an den Träger bezahlt werden. Der einmalige
Abschlusstest ist kostenlos. Unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 3
Satz 2 IntV ist bei nicht erfolgreicher Teilnahme am Abschlusstest auch
eine zweite Testteilnahme kostenlos möglich.
Fördermöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit, sich vom Kostenbeitrag befreien zu lassen. Dies ist der Fall, wenn Sie oder der Familienangehörige, der für den Unterhalt sorgt, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen. Die übrigen Teilnehmer können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn für sie die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt. Die so genannte Härtefallprüfung führt das Bundesamt durch. Die Befreiung vom Kostenbeitrag müssen Sie in jedem Fall schriftlich bei der Regionalstelle des Bundesamtes beantragen, die für Sie zuständig ist (siehe Kontaktadresse unten). Bitte stellen Sie den Antrag spätestens dann, wenn Sie sich beim Kursträger anmelden. Sowohl dort als auch bei Ihrer Ausländerbehörde erhalten Sie die Antragsformulare. Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und von einem Träger der Grundsicherung - entweder direkt oder über eine Eingliederungsvereinbarung - zum Integrationskurs verpflichtet oder vom durch das Bundesamt vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme auf Antrag die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Einen Zuschuss zu den Fahrtkosten können Teilnehmer erhalten, die kein Arbeitslosengeld II beziehen und von einer Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurden. Ausgenommen von der Bezahlung sind Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler: sie haben einen rechtlichen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs. Außerdem sind Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Kinder, die vor dem 01.01.2005 aufgenommen wurden und in das Bundesgebiet eingereist sind, von der Zahlungspflicht befreit. Sie können kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen, sofern sie noch keinen Sprachförderlehrgang besucht haben, der durch die Agentur für Arbeit nach den gesetzlichen Regelungen des SGB III gefördert wurde.
Kontakt/ Anfrage
sprachen@fuu.de
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Immer top informiert!
Möchten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen zu Ihren Bildungsthemen?