Gesundheit Soziales Pflege
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Der Veranstalter war Sanitätsschule Nord.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Die Ausbildung soll Personen durch Vermittlung qualifizierter Kenntnisse in die Lage versetzen, Desinfektions-, Sterilisations- und Schädlingsermittlungsmaßnahmen durchzuführen.
Info über die Ausbildung zum anerkannten Desinfektor
Die/ der anerkannte Desinfektor/in (Zeugnis wird vom Landesamt für soziale Dienste, Abt. Gesundheitsschutz, ausgestellt.)
Die erste Woche dieser Desinfektorenausbildung ist gleichzeitig die vollständige Ausbildung zum "Hygienebeauftragten im Rettungsdienst". Eine doppelte Urkundenerstellung kann auf Nachfrage ggf. erfolgen.
Der Desinfektor bzw. die Desinfektorin ist der Ansprechpartner für professionelle Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.
Nicht nur die Anzahl der Infektionskrankheiten ist steigend, auch die gesetzlichen Vorschriften zur Hygiene und Infektionsprävention ist hierzu kongruent. Darum ist es erforderlich, im Rettungsdienst und Krankenhaus einen besonders versierten Desinfektor vorzuhalten.
Einsatz:
Auf Anordnung von Amtsärzten/-ärztinnen führen anerkannte Desinfektoren und Desinfektorinnen Desinfektions- und Entwesungsarbeiten bei meldepflichtigen Krankheiten durch. In Schulen oder Obdachlosenunterkünften nehmen Desinfektoren zum Beispiel Kontrollen auf Kopflausbefall, Ratten, Mäuse oder andere tierische Schädlinge vor. Sie reinigen Operations- und Intensiveinheiten in Krankenhäusern und führen in Pflegestationen, Labor- und Versuchseinheiten Desinfektionen durch, beispielsweise nach Kontamination mit Ausscheidungen, die schädliche Mikroorganismen oder Krankheitserreger enthalten. Außerdem erstellen Desinfektoren bzw. Desinfektorinnen Hygienepläne und Pläne zur Infektionsprävention und schreiben diese fort. Auch Beratungen über die Anwendung, Zulässigkeit und Konzentration von aufzubringenden Desinfektionsmitteln gehören zu ihrem Aufgabengebiet.
Nach der Ausbildung zum Desinfektor arbeiten diese in Krankenhäusern und Kliniken, bei Gebäudereinigungsunternehmen oder im Gesundheits- und Rettungsdienst beziehungsweise in Gewerbeaufsichtsämtern und Desinfektionsanstalten. Im Auftrag von öffentlichen Stellen oder auch von Privatkunden führen sie Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen in Großküchenanlagen, in der Pharma- und in der Lebensmittelindustrie, in Schulen, Schwimmbädern, Schlachthöfen, Tierunterkünften und anderen Einrichtungen oder auch in Privathaushalten durch. Dabei arbeiten Desinfektoren bzw. Desinfektorinnen vor allem in geschlossenen Räumen wie Kranken- und Funktionsräumen von Krankenhäusern, in Verkaufs- und Lagerräumen, Wohn- und anderen Räumen sowie in Abortanlagen. Je nach Auftrag fallen durch den Desinfektor auch Maßnahmen im Freien an, beispielsweise an Gewässern, Abwasseranlagen, Abfall-, Schutt- und Düngeplätzen.
Zweck der Ausbildung:
Die Desinfektorenausbildung soll Personen durch Vermittlung qualifizierter Kenntnisse, Verhaltensweisen, insbesondere praktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten in die Lage versetzen, Desinfektions-, Sterilisations- und Schädlingsermittlungsmaßnahmen als anerkannter Desinfektor bzw. anerkannte Desinfektorin durchzuführen und/oder zu überwachen und beratend sowie kontrollierend bei infektions-prophylaktischen Maßnahmen mitzuwirken.
Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand (empfohlen)
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder der Erfüllung der Berufsschulpflicht (empfohlen)
- Gesundheitliche Eignung, nachgewiesen durch eine ärztliche Bescheinigung
- Allgemeines polizeiliches Führungszeugnis
- Beglaubigte Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung (z.B. Ehe) beglaubigte Änderungsurkunde
Lehrgangsumfang:
- Insgesamt 130 Stunden theoretische und praktische Desinfektoren-Ausbildung
- Grundlage der Infektionslehre
- Grundlagen der Desinfektion und Sterilisation
- Schädlingskunde
- Rechtsgrundlagen, Vorschriften
- Mikrobiologisches Praktikum
Ihr Nutzen:
- bessere Bewerbungs- und Einsatzchancen am Arbeitsmarkt
- weitere Einsatzmöglichkeiten als Desinfektor bzw. Desinfektorin in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Gesundheitsämtern, Feuerwehren, etc.
- bessere Einkommensmöglichkeiten durch gezahlte Zulagen
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