Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte* bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz zu unterstützen, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz. Zudem sind auch Kenntnisse in Bezug auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit anschließender Planung und Umsetzung von Maßnahmen erforderlich. Dieses wird nach deutschem Recht im Arbeitsschutzgesetz (§§ 3–6) und in der Gefahrstoffverordnung (§ 6) vom Arbeitgeber gefordert und oftmals an benannte Personen z.B. den Sicherheitsbeauftragten delegiert. In diesem Seminar erhalten Sie grundlegende Kenntnisse um eine Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ausüben zu können und um Gefährdungsbeurteilungen bzw. -ermittlungen zu erstellen. Um die Seminarinhalte individuell und in freier Zeiteinteilung zu erlernen, bietet die DEKRA Akademie Ihnen hier die Möglichkeit einen Teil der Lerninhalte z.B. von Zuhause oder Ihrem Büro über ein Web-Based-Training zu erlernen. Um das erlernte Wissen zu vertiefen und zu festigen findet abschließend eine dreitägige Präsenzveranstaltung statt.
Sicherheitsbeauftragter
- Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
- Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Arbeitsschutz in Deutschland
- Die gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsunfälle
- Gefährdungsbeurteilung
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Elektrotechnik
- Gefahrstoffe
- Schutz bestimmter Körperteile
- Psychische Belastungen
Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen
- Arbeitsunfälle
- Arbeitsschutz in Deutschland und Europa
- Die gesetzliche Unfallversicherung
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdung beurteilt – Was dann?
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte* bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz zu unterstützen, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz. Zudem sind auch Kenntnisse in Bezug auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit anschließender Planung und Umsetzung von Maßnahmen erforderlich. Dieses wird nach deutschem Recht im Arbeitsschutzgesetz (§§ 3–6) und in der Gefahrstoffverordnung (§ 6) vom Arbeitgeber gefordert und oftmals an benannte Personen z.B. den Sicherheitsbeauftragten delegiert. In diesem Seminar erhalten Sie grundlegende Kenntnisse um eine Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ausüben zu können und um Gefährdungsbeurteilungen bzw. -ermittlungen zu erstellen. Um die Seminarinhalte individuell und in freier Zeiteinteilung zu erlernen, bietet die DEKRA Akademie Ihnen hier die Möglichkeit einen Teil der Lerninhalte z.B. von Zuhause oder Ihrem Büro über ein Web-Based-Training zu erlernen. Um das erlernte Wissen zu vertiefen und zu festigen findet abschließend eine dreitägige Präsenzveranstaltung statt.
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