Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)
Die Fortbildung „Krankengymnastik am Gerät“ (auch: KGG-Fortbildung) ist eine Zusatzqualifikation für Physiotherapeuten. Sie vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um gerätegestützte Krankengymnastik fachgerecht anzuwenden und die Leistung im Rahmen der Heilmittelversorgung mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Inhalte der KGG Fortbildung
Die Fortbildung „Krankengymnastik am Gerät“ (KGG) umfasst sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Anwendungen.
Zu den theoretischen Grundlagen gehören beispielsweise die Anatomie des Bewegungsapparates, sowie die Befunderhebung und Zielsetzung.
Im praktischen Teil der Fortbildung hingegen geht es um den Einsatz und die Handhabung medizinischer Trainingsgeräte und die Erstellung individueller Trainingspläne.
Weitere Inhalte beziehen sich auf die Dokumentation und Abrechnung, sowie die Gerätesicherheit und Hygiene.
Voraussetzungen für eine Weiterbildung
Die Fortbildung richtet sich an staatlich anerkannte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Physiotherapie Ausbildung, sowie das Vorliegen der Berufsurkunde. Je nach Anbieter oder Landesverband kann außerdem eine gewisse praktische Berufserfahrung erforderlich sein.
Dauer und Abschluss der Fortbildung
Die Fortbildung „Krankengymnastik am Gerät (KGG)“ umfasst in der Regel etwa 40 Unterrichtseinheiten, die meist auf 5 bis 6 Tage verteilt sind. Je nach Kursanbieter und Format kann die Dauer leicht variieren.
Theoretische Inhalte, wie die Anatomie oder Abrechnung, können oftmals online vermittelt werden.
Die praktischen Übungen, sowie das Training an den Geräten hingegen finden in der Regel in Präsenz statt, da die korrekte Anwendung und Anleitung unter fachlicher Aufsicht geübt und überprüft werden müssen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung „Krankengymnastik am Gerät (KGG)“ erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat oder eine Bescheinigung. Dieses Dokument bestätigt die absolvierte Qualifikation und berechtigt Physiotherapeuten, die gerätegestützte Krankengymnastik fachgerecht anzuwenden sowie die Leistungen gegenüber den Krankenkassen abzurechnen.