Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten gemäß § 5 OStrV und DGUV 303-005.
Professionelle Überwachung von Lasereinrichtungen gemäß § 5 OStrV und § 6 UVV DGUV Grundsatz 303-005.
Laserstrahlung spielt in vielen Industriebranchen und in der Forschung eine wichtige Rolle. Von den Arbeitsmitteln bzw. Lasereinrichtungen darf keine Gefahr ausgehen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die „eingebaute“ Sicherheit, aber auch der sichere Umgang mit den Geräten. Eine entscheidende Aufgabe fällt dabei dem Laserschutzbeauftragten zu.
Ihr Nutzen
Sie erwerben die erforderlichen Fachkenntnisse (Fachkunde) gemäß § 5 Absatz 2 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) zur Unterstützung des Arbeitgebers/Unternehmers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei den notwendigen Schutzmaßnahmen, sowie bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4. Sie lernen die Besonderheiten der Laserstrahlung, die Art der Gefahren und die entsprechenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen kennen. Das Seminar berücksichtigt insbesondere die OStrV, die Technischen Regeln TROS Laserstrahlung und die DIN EN 60825-1.
Inhalt
Grundlagen der LaserphysikLaserstrahl-KenngrößenLaserklassen und Hinweise zur KlassifizierungGebräuchliche LaserGefährdungen von Haut und AugenSonstige GefahrenSchutzmaßnahmenRegelwerke: OStrV, TROS Laserstrahlung, UVV-Laserstrahlung, DIN EN 60825-1 (VDE 0837 Teil 1), DIN EN 207, DIN EN 208Prüfung zum Nachweis der fachlichen Qualifikation gemäß § 5 Absatz 2 OStrV
Veranstaltungs-Code | FB24-95118-52466148 |
Bildungsziel der Schulung:
Bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar und an der Abschlussprüfung
erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie.
Veranstaltungsort:
51105 Köln
Vollzeit
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zusätzliche Kurs Dokumente:
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