Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
"Befugniserhaltung für Sperrkassierer / Zählermonteure."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Erfüllen Sie die Forderung der DGUV Regel 103-011 (ehem. BGR A3)) und der DIN EN 50110-1: 2014-02.
Laut der DGUV Regel 103-011 (DGUV Regel 103-011 (ehem. BGR A3)), der neuen DIN EN 50110-1 und des Arbeitsschutzgesetzes haben Unternehmen im Rahmen ihrer Auswahl- und Aufsichtsverantwortung wiederholt zu prüfen, ob die erforderliche Befähigung ihrer Sperrkassierer/Zählermonteure in jeder Hinsicht noch in ausreichendem Maße vorhanden ist. Um diese Befähigung aufrecht zu erhalten, müssen aktive Sperrkassierer/Zählermonteure alle vier Jahre eine Auffrischungsschulung absolvieren. Zum Sperrkassierer/Zählermonteur ausgebildete Personen, die vier Jahre lang keine diesbezügliche Tätigkeit ausgeübt haben, müssen für die Neuaufnahme ihrer Tätigkeit erneut den Grundausbildungslehrgang besuchen.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Befugniserhaltung für Sperrkassierer / Zählermonteure."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Erfüllen Sie die Forderung der DGUV Regel 103-011 (ehem. BGR A3)) und der DIN EN 50110-1: 2014-02.
Laut der DGUV Regel 103-011 (DGUV Regel 103-011 (ehem. BGR A3)), der neuen DIN EN 50110-1 und des Arbeitsschutzgesetzes haben Unternehmen im Rahmen ihrer Auswahl- und Aufsichtsverantwortung wiederholt zu prüfen, ob die erforderliche Befähigung ihrer Sperrkassierer/Zählermonteure in jeder Hinsicht noch in ausreichendem Maße vorhanden ist. Um diese Befähigung aufrecht zu erhalten, müssen aktive Sperrkassierer/Zählermonteure alle vier Jahre eine Auffrischungsschulung absolvieren. Zum Sperrkassierer/Zählermonteur ausgebildete Personen, die vier Jahre lang keine diesbezügliche Tätigkeit ausgeübt haben, müssen für die Neuaufnahme ihrer Tätigkeit erneut den Grundausbildungslehrgang besuchen.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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