Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
"Betriebsbeauftragter für Abfall – Fortbildung."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von TÜV Rheinland Akademie GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Fachkunde als Abfallbeauftragter aktualisieren gemäß § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Das Abfallrecht ist wie kaum ein anderer Rechtsbereich durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften reglementiert und entwickelt sich stetig und sehr dynamisch weiter. Kenntnisse der Neuerungen und aktuellen Entwicklungen im Abfallrecht und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis sind die Voraussetzung für rechtssicheres Handeln. Um die umfangreichen Aufgaben und Pflichten eines Beauftragten für Abfall rechtssicher und kompetent wahrnehmen zu können, fordert die Abfallbeauftragtenverordnung die Aufrechterhaltung der Fachkunde durch regelmäßige Teilnahme alle 2 Jahre an einem Fortbildungslehrgang gemäß § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung. Ihr NutzenSie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen im Abfallrecht. Sie können Ihre Pflichten als Abfallbeauftragter rechtssicher erfüllen: Sie wissen, wie Sie die abfallrechtlichen Kontrollaufgaben gesetzeskonform wahrnehmen, so Haftungsrisiken vermeiden und auf die Vermeidung von Abfällen sowie eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. umweltverträgliche Beseitigung hinwirken. Sie dokumentieren die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV mit der Teilnahmebescheinigung.
Inhalt
Neue Entwicklungen und Aktuelles aus Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht, aus der betrieblichen Abfallwirtschaft und relevanten angrenzenden Rechtsgebieten Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und untergesetzlicher Regelwerke, u.a. Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV Nachweisverordnung und Registerpflichten Klassifizierung – Schnittstellen zum Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsrecht Abgrenzungsfragen – Ende der Abfalleigenschaft Produktverordnungen: aktueller Stand, Neuerungen Betriebsbeauftragte in der betrieblichen Praxis Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten Interne Abfalllogistik – Abfallmanagement Sicherer Umgang mit gefährlichen Abfällen Produktverantwortung – abfallarme Produktionsverfahren und Einkauf Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch
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Fachkunde als Abfallbeauftragter aktualisieren gemäß § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Das Abfallrecht ist wie kaum ein anderer Rechtsbereich durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften reglementiert und entwickelt sich stetig und sehr dynamisch weiter. Kenntnisse der Neuerungen und aktuellen Entwicklungen im Abfallrecht und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis sind die Voraussetzung für rechtssicheres Handeln. Um die umfangreichen Aufgaben und Pflichten eines Beauftragten für Abfall rechtssicher und kompetent wahrnehmen zu können, fordert die Abfallbeauftragtenverordnung die Aufrechterhaltung der Fachkunde durch regelmäßige Teilnahme alle 2 Jahre an einem Fortbildungslehrgang gemäß § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung. Ihr Nutzen
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