Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
"Geldwäscheprävention für Güterhändler."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von TÜV Rheinland Akademie GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Wie Sie als Verpflichtete gemäß Geldwäschegesetz (GwG) im gewerblichen Güterhandel rechtssicher agieren.
In Zeiten verstärkter Gefahren durch terroristische Aktivitäten nimmt das Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen besonderen Stellenwert ein. Nach dem bereits langjährig sensibilisierten und fortgebildeten Verpflichtetenkreis der Finanzbranche rückt aufgrund internationaler Erfordernisse besonders der Bereich des Nichtfinanzsektors und hier der des gewerblichen Güterhandels (§ 2 Abs. 1 S. 13 GWG) in den Fokus der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Ihr NutzenLernen Sie die grundsätzlichen Abläufe der Geldwäsche sowie Ihre gesetzlichen Pflichten kennen. Anhand von Praxisbeispielen wird Ihnen aufgezeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie wissen zukünftig, wie Sie Haftungsrisiken minimieren und Ihr Unternehmen vor Regress und aufsichtsrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen schützen können.
Inhalt
Grundlagen zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Gesetzliche Anforderungen an Unternehmen des gewerblichen Güterhandels (u.a. Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten: Geldwäschegesetz) Tatabläufe aus der Ermittlungspraxis – reale Beispielfälle aus dem Bereich des gewerblichen Güterhandels Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch einfache Präventionsmaßnahmen für Unternehmen des gewerblichen Güterhandels Diskussionsraum für persönliche Fragen und Belange der Teilnehmer
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Wie Sie als Verpflichtete gemäß Geldwäschegesetz (GwG) im gewerblichen Güterhandel rechtssicher agieren.
In Zeiten verstärkter Gefahren durch terroristische Aktivitäten nimmt das Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen besonderen Stellenwert ein. Nach dem bereits langjährig sensibilisierten und fortgebildeten Verpflichtetenkreis der Finanzbranche rückt aufgrund internationaler Erfordernisse besonders der Bereich des Nichtfinanzsektors und hier der des gewerblichen Güterhandels (§ 2 Abs. 1 S. 13 GWG) in den Fokus der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Ihr Nutzen
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