Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Laut TRBS 2121 Teil1 Abs. 5.2 Prüfung nach der Montage, hat der Unternehmer sicherzustellen, dass ein Gerüst nach Abschluss der Montagearbeiten und vor Übergabe an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Diese Prüfung verfolgt den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion der Gerüste zu überzeugen. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine Prüfung von Gerüsten nach Montage und vor Übergabe an den Benutzer erforderlich sind.
- Rechtliche Grundlagen
- Befähigte bzw. Sachkundige Person
- Verantwortung und Haftung der am Bau Beteiligten
- DIN-Normen, DGUV Vorschriften 1 + 38 (BGV A1+ C22), TRBS
- Gerüste
- Aufbau und Konstruktionen von Gerüsten
- Aufgaben des Gerüsterstellers und des Nutzers
- Kennzeichnung von Gerüsten
- Arbeitssicherheit
- Prüfung auf Betriebssicherheit des Gerüstes
- Dokumentation der Prüfungen nach Übergabe
- Plan für die Benutzung
- Wartung und Prüfung
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Laut TRBS 2121 Teil1 Abs. 5.2 Prüfung nach der Montage, hat der Unternehmer sicherzustellen, dass ein Gerüst nach Abschluss der Montagearbeiten und vor Übergabe an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Diese Prüfung verfolgt den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion der Gerüste zu überzeugen. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine Prüfung von Gerüsten nach Montage und vor Übergabe an den Benutzer erforderlich sind.
- Rechtliche Grundlagen
- Befähigte bzw. Sachkundige Person
- Verantwortung und Haftung der am Bau Beteiligten
- DIN-Normen, DGUV Vorschriften 1 + 38 (BGV A1+ C22), TRBS
- Gerüste
- Aufbau und Konstruktionen von Gerüsten
- Aufgaben des Gerüsterstellers und des Nutzers
- Kennzeichnung von Gerüsten
- Arbeitssicherheit
- Prüfung auf Betriebssicherheit des Gerüstes
- Dokumentation der Prüfungen nach Übergabe
- Plan für die Benutzung
- Wartung und Prüfung
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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