Grundkurs für betrieblich verantwortliche Personen in
Verpflichtender Grundkurs gemäß §62 AwSV für die betrieblich verantwortliche Person in einem WHG-Fachbetrieb.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist, dass eine betrieblich verantwortliche Person über die vorgeschriebene Qualifikation verfügt, die die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet.
Ihr Nutzen
Sie sind mit den wasserrechtlichen Vorschriften bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vertraut.Sie erhalten praxisnahe Tipps für das Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen.Sie erlangen die Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an einem zusätzlich geforderten WHG-Fachkurs (siehe Hinweise).
Inhalt
Gesetzliche GrundlagenAnforderungen an FachbetriebeTechnische Aspekte beim Umgang mit wassergefährdenden StoffenArbeiten an Anlagen (z.B. Behälter, Abfüllplätze, Auffangräume, Rohrleitungen, Gefahrstofflager, Hydraulikanlagen, Tankstellen, Energie- und Wasserversorgungseinrichtungen) zum Umgang mit wassergefährdenden StoffenWassergefährdende und brennbare Flüssigkeiten: Klassifizierung, technische RegelwerkeExplosionsschutzSachkundeprüfung
Veranstaltungs-Code | FB24-95197-54542731 |