Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten (Nutzungsphase).
Fachkundige Gefährdungsbeurteilung und Überwachung von Gerüstkonstruktionen bei
Nach jedem Aufbau sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion geprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass die Gerüste nicht eigenmächtig verändert werden. Während der Benutzung festgestellte Veränderungen sind an den jeweiligen Aufsichtsführenden zu melden. Das Seminar vermittelt das notwendige theoretische Wissen.
Ihr Nutzen
Sie kennen die einschlägigen Vorschriften, die Vielfalt der Bauarten sowie die Sicherheitsanforderungen beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Nutzung von Gerüsten.Damit sind Sie in der Lage, als Befähigte Person die entsprechenden Prüfungen in der Nutzungsphase sachkundig durchzuführen.
Inhalt
Berufsgenossenschaftliche Handlungsanleitungen und Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, z. B. BGI 663 und DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22)Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 und TRBS 1203DIN-Normen im Gerüstbau, z. B. DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste, DIN EN 1004 und DIN EN 12811Gerüstarten und GerüstkonstruktionenKennzeichnung von GerüstenAufgaben der Befähigten PersonArbeitssicherheit
Veranstaltungs-Code | FB24-95115-52461739 |