Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Sie erhalten Entscheidungshilfen für die Beurteilung der Frage, welche künstlerischen oder publizistischen Leistungen der Abgabepflicht unterliegen. Durch die korrekte Beurteilung beeinflussen Sie die Kosten und erhöhen die Rechtssicherheit insbes. vor Arbeitgeberprüfungen. Außerdem lernen Sie die Vorteile einer Ausgleichsvereinigung kennen.
Die Abgaben zur Künstlersozialversicherung steigen voraussichtlich weiter! Können die Unternehmen trotzdem Kosten senken?
Seit 2015 werden alle Unternehmen regelmäßig auch nach dem KSVG überprüft, denn regelmäßige Betriebsführungen führen zu höheren Einnahmen der Künstlersozialkasse.
In der betrieblichen Praxis müssen beim Thema Künstlersozialversicherung primär Entscheidungen darüber getroffen werden, welche künstlerischen oder publizistischen Leistungen bzw. Werke der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen.
Aus einem Tätigkeitskatalog, der gelegentlich auch bei Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Urteilsfindung herangezogen wird, werden künstlerische oder publizistische Leistungen bzw. Werke erläutert und Entscheidungshilfen gegeben, Rechtsquellen benannt und Gestaltungsanregungen behandelt. Die Seminarteilnehmer erhalten eine kurz gefasste Checkliste für die tägliche Arbeit.
Durch den sachgerechten Umgang mit dem KSVG, der Entscheidung abgabepflichtig JA oder NEIN, beeinflussen Sie die Kosten, die durch das KSVG entstehen und erhöhen die Rechtssicherheit insbesondere vor Arbeitgeberprüfungen der DRV und künftig auch (wieder) der KSK.
Durch die Bildung oder den Beitritt zu einer bereits bestehenden Ausgleichsvereinigung können Sie Bürokratie und Kosten minimieren. Sie haben Rechtssicherheit, müssen keine Aufzeichnungen mehr führen und bleiben unbehelligt von Betriebsprüfungen. Ab 2015 sollen Vereinfachungen das Verfahren deutlich erleichtern.
Reform des KSVG
Grundsätzliches zur Künstlersozialabgabe
Abgrenzungen Kunstbegriff
Beispiele
Ausgleichsvereinigungen als Mittel zum Bürokratieabbau
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Sie erhalten Entscheidungshilfen für die Beurteilung der Frage, welche künstlerischen oder publizistischen Leistungen der Abgabepflicht unterliegen. Durch die korrekte Beurteilung beeinflussen Sie die Kosten und erhöhen die Rechtssicherheit insbes. vor Arbeitgeberprüfungen. Außerdem lernen Sie die Vorteile einer Ausgleichsvereinigung kennen.
Die Abgaben zur Künstlersozialversicherung steigen voraussichtlich weiter! Können die Unternehmen trotzdem Kosten senken?
Seit 2015 werden alle Unternehmen regelmäßig auch nach dem KSVG überprüft, denn regelmäßige Betriebsführungen führen zu höheren Einnahmen der Künstlersozialkasse.
In der betrieblichen Praxis müssen beim Thema Künstlersozialversicherung primär Entscheidungen darüber getroffen werden, welche künstlerischen oder publizistischen Leistungen bzw. Werke der Abgabepflicht nach dem KSVG unterliegen.
Aus einem Tätigkeitskatalog, der gelegentlich auch bei Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Urteilsfindung herangezogen wird, werden künstlerische oder publizistische Leistungen bzw. Werke erläutert und Entscheidungshilfen gegeben, Rechtsquellen benannt und Gestaltungsanregungen behandelt. Die Seminarteilnehmer erhalten eine kurz gefasste Checkliste für die tägliche Arbeit.
Durch den sachgerechten Umgang mit dem KSVG, der Entscheidung abgabepflichtig JA oder NEIN, beeinflussen Sie die Kosten, die durch das KSVG entstehen und erhöhen die Rechtssicherheit insbesondere vor Arbeitgeberprüfungen der DRV und künftig auch (wieder) der KSK.
Durch die Bildung oder den Beitritt zu einer bereits bestehenden Ausgleichsvereinigung können Sie Bürokratie und Kosten minimieren. Sie haben Rechtssicherheit, müssen keine Aufzeichnungen mehr führen und bleiben unbehelligt von Betriebsprüfungen. Ab 2015 sollen Vereinfachungen das Verfahren deutlich erleichtern.
Reform des KSVG
- Abgabesatzerhöhungen 2013, 2014 und die Folgen für 2015/2016
- Änderungen SGB IV, KSVG, BVV, KSVG-BÜVO
- Reform der Betriebsprüfung seit 2015
Grundsätzliches zur Künstlersozialabgabe
- Entgeltbegriff
- Abgabepflichtige Unternehmen
- Entgelte für künstlerische/publizistische Leistungen
- Selbständige
- Künstler und Publizisten
- Abgabesatz
Abgrenzungen Kunstbegriff
- im Sozialversicherungsrecht
- im Recht der Künstlersozialversicherung
- im Steuerrecht
- im Urheberrecht
Beispiele
- Abgabepflicht JA oder NEIN an ausgewählten Beispielen
- Beispiele aus der Praxis der SeminarteilnehmerInnen
Ausgleichsvereinigungen als Mittel zum Bürokratieabbau
- Verfahren bei Gründung und Beitritt
- Reformen seit 2015
- Genehmigungsverfahren
- Beispiele
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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