Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Verlag Dashöfer GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Betriebskostenrecht ist mangels vorhandener gesetzlicher Regelungen fast ausschließlich Richterrecht. Viele neue Urteile verändern die Betriebskostenabrechnung daher ständig! Mit einem Federstrich kann der BGH teilweise jahrzehntelang anerkannte Abrechnungsprinzipien von einem Tag auf den anderen über Bord werden. Gerade auch aus diesem Grunde ist es für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen wichtig, rechtlich immer up-to-date zu bleiben. So hat der BGH beispielsweise in letzter Zeit eine Reihe von Urteilen gefällt, die für die Ersteller von Betriebskostenabrechnungen Vereinfachungen mit sich bringen, da Kosten nicht mehr so detailliert aufgeschlüsselt werden müssen, wie dies in der Vergangenheit stets gefordert wurde. Allerdings werden andererseits die Anforderungen an die Vermieter in manchen Bereichen auch verschärft., so wurde unter anderem klargestellt, dass es der Vermieter ist, der nachweisen muss, dass die Betriebskostenabrechnung stimmt. Welche Anforderungen müssen Sie durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfüllen? Gibt es ein Verwertungsverbot von Daten nicht geeichter Verbrauchszähler? In unserem Praxisseminar erhalten Sie auf all diese Fragen kompetente Antworten und fachgerechte Hinweise für Ihre Betriebskostenabrechnung. Sie werden über alle Neuerungen informiert, damit Sie auch in Zukunft Ihre Betriebskosten sicher abrechnen und umlegen können.
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Betriebskostenrecht ist mangels vorhandener gesetzlicher Regelungen fast ausschließlich Richterrecht. Viele neue Urteile verändern die Betriebskostenabrechnung daher ständig! Mit einem Federstrich kann der BGH teilweise jahrzehntelang anerkannte Abrechnungsprinzipien von einem Tag auf den anderen über Bord werden. Gerade auch aus diesem Grunde ist es für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen wichtig, rechtlich immer up-to-date zu bleiben. So hat der BGH beispielsweise in letzter Zeit eine Reihe von Urteilen gefällt, die für die Ersteller von Betriebskostenabrechnungen Vereinfachungen mit sich bringen, da Kosten nicht mehr so detailliert aufgeschlüsselt werden müssen, wie dies in der Vergangenheit stets gefordert wurde. Allerdings werden andererseits die Anforderungen an die Vermieter in manchen Bereichen auch verschärft., so wurde unter anderem klargestellt, dass es der Vermieter ist, der nachweisen muss, dass die Betriebskostenabrechnung stimmt. Welche Anforderungen müssen Sie durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfüllen? Gibt es ein Verwertungsverbot von Daten nicht geeichter Verbrauchszähler? In unserem Praxisseminar erhalten Sie auf all diese Fragen kompetente Antworten und fachgerechte Hinweise für Ihre Betriebskostenabrechnung. Sie werden über alle Neuerungen informiert, damit Sie auch in Zukunft Ihre Betriebskosten sicher abrechnen und umlegen können.
- Aktuelle Urteile
- Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen
- Vorwegabzug muss nicht mehr so detailliert aufgeschlüsselt werden
- Für Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche
- Verjährte Betriebskostenabrechnung ist nicht über die Kaution zu retten
- Vereinbarung von Betriebskosten, aber wie?
- Im Wohnraummietrecht
- Im Gewerbemietrecht
- Streitthema: Sonstige Betriebskosten
- Was ist das?
- Wie werden Sie vereinbart?
- Betriebskosten nach Modernisierung ankündigen
- Neue Betriebskostenpositionen wie Rauchmelder, Legionellenüberprüfung u.a.
- Dauerbrenner: Wirtschaftlichkeitsgebot bei steigenden Preisen, wie reagiere ich als Vermieter
- Der Umgang mit dem Energieausweis
- Umfassende Hinweispflichten des Vermieters schon bei der Vermietung und bei Vermietungsanzeigen
- Umsatzsteuer in der Betriebskostenabrechnung
- Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Anzeigepflicht neuer Messgeräte
- Berücksichtigung von Verbrauchswerten alter Geräte
- Bußgeldvorschriften bei Nichteinhaltung
- Berechnung von Betriebskosten
- Darstellung der BGH Rechtsprechung
- Einzelaufgliederung der Positionen
- Soll- oder Ist-Abrechnung
- Bildung von Abrechnungseinheiten
- Belegeinsicht: Was kann gefordert werden?
- Schuldanerkenntnis bei Guthabenauskehr?
- Abrechnungsfristen insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Abrechnungszeiträume. Dürfen Fristen verlängert werden?
- Verjährung, Verwirkung von Betriebskosten, Geltendmachung von ausstehenden Forderungen
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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