Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR. Beteiligte Person. Auffrischung.
Eintägige Unterweisung im ADR zur Aktualisierung.
Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dieses Seminar ist eine anerkannte Wiederholungsschulung.
Ihr Nutzen
Ihr Unternehmen erfüllt seine gesetzliche Schulungspflicht nach Kapitel 1.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Sie aktualisieren Ihre gefahrgutrelevanten Kenntnisse.Praxisbeispiele erleichtern Ihnen die Umsetzung der geänderten Gefahrgutvorschriften in Ihrem Arbeitsalltag.
Inhalt
Neuerungen im GefahrgutrechtAufgabenbezogene UnterweisungKorrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften für die Wahrnehmung der Pflichten eines Absenders, Verpackers, Verladers, Befüllers, Beförderers, Fahrzeugführers, Entladers und Empfängers, z.B. hinsichtlichKlassifizierungVerpackungenTanks, lose SchüttungBegrenzte und freigestellte MengenKennzeichnung und BezettelungBegleitpapiereBe- und Entladen, Ladungssicherung, TransportAusrüstungSicherung (Security)Verkehrsträgerübergreifende BeförderungSicherheitsunterweisungGefahren und RisikenVerhalten bei Zwischenfällen und Unfällen
Veranstaltungs-Code | FB24-95594-52461573 |