Gefahrgutfahrer. Auffrischungsschulung.
Verlängern Sie Ihren ADR-Schein mit unserer Fortbildung für Gefahrgutfahrer.
Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Danach muss Sie verlängert werden. Eine Verlängerung der vorhandenen ADR-Bescheinigung für alle Klassen ist nur durch eine IHK-anerkannte Auffrischungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.
Ihr Nutzen
Sie verlängern Ihre ADR-Bescheinigung nach erfolgreicher IHK-Prüfung um weitere 5 Jahre.Sie erhalten in 12 Unterrichtseinheiten (1,5 Tage) eine Auffrischung Ihrer erworbenen Kenntnisse und werden über aktuelle Neuerungen zu den Gefahrgutvorschriften informiert. Damit sind Sie bestens auf die Prüfung vor der IHK vorbereitet.Sie wissen, welche Maßnahmen Sie nach Unfällen und Zwischenfällen ergreifen müssen und vermögen diese sicherer im Ernstfall umzusetzen.
Inhalt
Allgemeine Vorschriften und GefahreigenschaftenPflichten und Verantwortlichkeiten, SanktionenDokumentation und BegleitpapiereFahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, AusrüstungKennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene TafelnAbfahrtskontrolle und LadungssicherungPflichten und Verantwortlichkeiten, SanktionenDurchführung der BeförderungMaßnahmen nach Unfällen / ZwischenfällenAnforderungen an Tank- und Gefahrguttransporte der Klassen 1 und 7Schriftliche Prüfung vor der IHK
Veranstaltungs-Code | FB24-95603-54708587 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Um an der Fortbildung für Gefahrgutfahrer teilnehmen zu können, müssen Sie im Besitz eines gültigen ADR-Scheins sein. Die Fortbildung muss vor Ablauf des Gültigkeitsdatums der ADR-Bescheinigung besucht werden. Bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ist die Teilnahme an dieser Auffrischungsschulung möglich.
Bildungsziel der Schulung:
Nach erfolgreicher IHK-Prüfung erhalten Sie eine ADR-Bescheinigung der IHK.
Veranstaltungsort:
Vollzeit
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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