Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4c

5,0

Präsenz

  • 14.09.2026 - 15.09.2026
  • 21107 Hamburg
  • weitere Termine
1.005,55 Bruttopreis

Kurs Details

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang ("kleiner Asbestschein") nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für Zwischenlagerung und Abfallentsorgung. Integrierter ASI-Lehrgang

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und/oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen, sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen.


Alle Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen zukünftig einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.


Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB).  Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4C der TRGS 519 erworben werden.
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an
     • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
     • als Dachdeckungen
     • als Fassadenverkleidungen
     • bei Industrie-Demontagen
     • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
     • bei Gerüstbauarbeiten

Veranstaltungs-Code FB24-541164-64101866

Veranstaltungsort:
21107 Hamburg
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Starttermin: 14.09.2026

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