Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4
Präsenz
- 16.09.2026 - 16.09.2026
- 21107 Hamburg
- weitere Termine
Kurs Details
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 der neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5. Der Kurs ist alle 6 Jahre verpflichtend, um die Sachkunde zu erhalten.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurde die TRGS 519 sehr verschärft: so wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen. Alle Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundenem Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie (bei schwach gebundenen Asbest).
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, mussten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit auffrischen lassen. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges.
| Veranstaltungs-Code | FB24-541169-64101892 |
Veranstaltungsort:
21107 Hamburg
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Starttermin: 16.09.2026
zusätzliche Kurs
Dokumente:
Buchungsseite
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Hamburg 2 Termine ab 16.09.2026
Hamburg
Datum Typ Preis 16.09.2026Vollzeit 589,05 € 12.11.2026Vollzeit 589,05 €
