Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
"Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren)"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH.

Hier finden Sie alle Kurse von BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.
Je nach Bedarf können Fortbildungslehrgänge mit den folgenden unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten besucht werden:
Die Veranstaltung ist als Auffrischungslehrgang gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Aktuelles Kreislaufwirtschaftsrecht und Nachweisverfahren)"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH.

Hier finden Sie alle Kurse von BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.
Je nach Bedarf können Fortbildungslehrgänge mit den folgenden unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten besucht werden:
- Aktuelles Abfallrecht und abfallrechtliche Überwachung (Kurs-Nr.: KA002)
- Abfalltransporte (Kurs-Nr.: KA004)
- Aktuelles Abfallrecht und Immissionsschutz (Kurs-Nr.: KA009)
Die Veranstaltung ist als Auffrischungslehrgang gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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