Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde eine Reihe von Verordnungen, darunter auch die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe EfbV, angepasst. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, die nach den §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit einer technischen Organisation einen Überwachungsvertrag abgeschlossen haben oder die Berechtigung erlangen wollen, das Überwachungszeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen. Sie regelt weiterhin die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben. Außerdem wird die Beförderungserlaubnisverordnung BefErlV zur Anzeige- und Erlaubnisverordnung für Sammler, Beförderer, Händler und Makler weiterentwickelt. Sie soll dann die Anforderungen an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich der Fachkunde- und Zuverlässigkeitsanforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen regeln. Die neue AbfAEV soll die BefErlV zum 01.06.2014 ablösen. Der vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigte Lehrgang soll die vorhandenen Fachkenntnisse nach EfbV bzw. BefErlV1 zu abfallrechtlichen Problemen, haftungs- und strafrechtlichen Risiken im Entsorgungsbereich und angrenzenden rechtlichen und umweltschutzrelevanten Problemen vertiefen und den Teilnehmer zu aktuellen Themen der Abfallwirtschaft, des Umweltrechts und angrenzender Bereiche schulen. Die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen ist nach § 6 BefErlV mindestens alle 3 Jahre und nach § 11 EfbV mindestens alle 2 Jahre erforderlich. Für Betriebsbeauftragte für Abfall ist ebenfalls eine Fortbildung aller 2 Jahre zweckmäßig.
2. Tag: Technischer Umweltschutz
In Abhängigkeit vom Teilnehmerkreis des jeweiligen Lehrganges und der von den Lehrgangsteilnehmern ausgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten werden ein oder zwei der folgenden Schwerpunkte vertiefend behandelt:
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde eine Reihe von Verordnungen, darunter auch die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe EfbV, angepasst. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, die nach den §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit einer technischen Organisation einen Überwachungsvertrag abgeschlossen haben oder die Berechtigung erlangen wollen, das Überwachungszeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen. Sie regelt weiterhin die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben. Außerdem wird die Beförderungserlaubnisverordnung BefErlV zur Anzeige- und Erlaubnisverordnung für Sammler, Beförderer, Händler und Makler weiterentwickelt. Sie soll dann die Anforderungen an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich der Fachkunde- und Zuverlässigkeitsanforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen regeln. Die neue AbfAEV soll die BefErlV zum 01.06.2014 ablösen. Der vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigte Lehrgang soll die vorhandenen Fachkenntnisse nach EfbV bzw. BefErlV1 zu abfallrechtlichen Problemen, haftungs- und strafrechtlichen Risiken im Entsorgungsbereich und angrenzenden rechtlichen und umweltschutzrelevanten Problemen vertiefen und den Teilnehmer zu aktuellen Themen der Abfallwirtschaft, des Umweltrechts und angrenzender Bereiche schulen. Die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen ist nach § 6 BefErlV mindestens alle 3 Jahre und nach § 11 EfbV mindestens alle 2 Jahre erforderlich. Für Betriebsbeauftragte für Abfall ist ebenfalls eine Fortbildung aller 2 Jahre zweckmäßig.
1. Tag: Umweltrecht
- Auffrischung der Teilnehmer zum Umweltrecht
- Überblick über neue und geänderte Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Abfall-, Gefahrstoff-, Bodenschutz- und Gewässerschutzrechts
- Umsetzung der neuen Abfallrahmenrichtlinie RL 2008/98/EG in deutsches Recht
- Erfahrungsaustausch zum elektronischen Abfallnachweisverfahren eANV
- Ausblick: Nächste geplante Änderungen im Abfallrecht
2. Tag: Technischer Umweltschutz
In Abhängigkeit vom Teilnehmerkreis des jeweiligen Lehrganges und der von den Lehrgangsteilnehmern ausgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten werden ein oder zwei der folgenden Schwerpunkte vertiefend behandelt:
- Betrieb eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle
- Rechtliche Anforderungen an den Betrieb eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle
- Lagerung von entzündbaren, flüssigen Abfällen
- Lagerung von Gasen und giftigen Stoffen - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Praktische Übung zur Einstufung und Deklaration von Abfällen
- Betriebs- und Arbeitsanweisungen - Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht mit praktischen Übungen
- Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle (TRGS 520)
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