Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Verlag Dashöfer GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Die Altersteilzeit ist unbefristet! Sie bietet daher für Sie als gewähltes Mitglied des Betriebsrats gerade bei Schlagworten wie Personalplanung, -Entwicklung und -Abbau, Auszubildenden, Aushilfen und Leiharbeitnehmern auch unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels eine intensive Mitgestaltung und eine Möglichkeit der Mitbestimmung gem. § 92 a Betr.VG. In unserem Praxis-Seminar erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat die Altersteilzeit in der Praxis umsetzen können und welche Maßnahmen schon im Vorfeld getroffen werden müssen. Nur so können Sie betriebliche Altersteilzeitvereinbarungen erfolgreich mitgestalten und verhandeln. Schulungsanspruch gilt nach § 37,6 BetrVG, SGB IX
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Die Altersteilzeit ist unbefristet! Sie bietet daher für Sie als gewähltes Mitglied des Betriebsrats gerade bei Schlagworten wie Personalplanung, -Entwicklung und -Abbau, Auszubildenden, Aushilfen und Leiharbeitnehmern auch unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels eine intensive Mitgestaltung und eine Möglichkeit der Mitbestimmung gem. § 92 a Betr.VG. In unserem Praxis-Seminar erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat die Altersteilzeit in der Praxis umsetzen können und welche Maßnahmen schon im Vorfeld getroffen werden müssen. Nur so können Sie betriebliche Altersteilzeitvereinbarungen erfolgreich mitgestalten und verhandeln. Schulungsanspruch gilt nach § 37,6 BetrVG, SGB IX
- Das Altersteilzeitgesetz und seine Auslegung
- Altersteilzeit mit und ohne Tarifvertrag - Tarifbindung
- Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Notwendige & ergänzende Betriebsvereinbarungen durch den Betriebsrat
- Kosten der Altersteilzeit
- Aufstockungsbeträge hinsichtlich der Höhe und der Berechnung
- Überstunden und Nebenbeschäftigung der Arbeitnehmer
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Bezüge während der Altersteilzeit wie Entgelt, Prämien, Erfolgsbeteiligung
- Schicht, Schmutz und weitere Zulagen
- Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Nettoverlust der Kollegen
- Rentenverlust und Auswirkung auf die gesetzliche und die Firmenrente
- Insolvenzschutz und soziale Sicherung
- Beitrags- und Steuerrecht in der Altersteilzeit
- Langandauernde Krankheit der Beschäftigten
- Störfälle wie vorzeitige Rente, Tod, Insolvenz
- Für und Wider der Altersteilzeit:
- Argumente für den Betriebsrat, die den Arbeitgeber überzeugen können
- Fallbeispiele zur Mehr- bzw. Minderbelastung durch die Altersteilzeit
- Verknüpfung von Wertguthaben und Langzeitkonten mit der Altersteilzeit
- Vertragsgestaltung
- Was Betriebsratsmitglieder wissen müssen: Rente mit 63 plus nach 45 Versicherungsjahren
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